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Die Polizei gibt Tipps zum Feiern am Himmelfahrtstag

Garbsen. Die Polizei Garbsen wird selbstverständlich auch an Himmelfahrt für Ihre Bürger im Dienst sein und anlassbezogen Kontrollen durchführen. Das Präventionsteam der Polizeiinspektion Garbsen weist zudem auf weitere Aspekte rund

um Feiern, Grillen in der Öffentlichkeit und ähnliche Ausflüge hin..

Unter Hinweis auf die Grünanlagensatzung der Stadt Garbsen ist das Grillen nur in den darin ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar.
Hier sei beispielsweise auf den damit möglicherweise einhergehenden Alkoholkonsum hingewiesen.
Der Verkehrssicherheitsberater, Herr Vorwieger, rät: „Planen Sie Ihren Ausflug ins Grüne vor Fahrtantritt. Kein Alkohol am Steuer, denn Alkohol im Straßenverkehr wird häufig in unserer
Gesellschaft unterschätzt. Nicht nur für Autofahrende, sondern auch für Fahrradfahrende, Fußgänger und E Scooter steigt das Unfallrisiko bereits bei geringem Alkoholkonsum.
Alkohol im Straßenverkehr ist gefährlich und kann teuer werden. Bereits kleine Mengen Alkohol schränken das Konzentrations --, Reaktions und Koordinationsvermögen ein. Zum
eigenen Schutz und dem anderer gilt: Wer fährt , trinkt nicht. 
Wer an dem Tag mit dem Fahrrad oder E Bike unterwegs ist, sollte die entsprechende Sicherung des Zweirades nicht vernachlässigen. Insbesondere elektrisch betriebene Zweiräder
stehen im Fokus. Mit einer Zunahme an solchen Fahrzeugen im Straßenverkehr, steigen auch die Fallzahlen der Diebstähle von E Bikes und Pedelecs. Die Gesamtschadenssumme der Fahrraddiebstähle in Niedersachsen lag im Jahr 2023 bei ca. 32 Millionen Euro. „Nutzen Sie daher verschiedene Arten hochwertiger Schlösser mit ma ssiven Schließsystemen.
Sichern Sie abnehmbare Bau-- und Bedienteile.  Und schließen Sie das Zweirad nicht nur ab, sondern insbesondere an einen geeigneten Gegenstand an.“ empfiehlt die Beauftragte für  für Kriminalprävention Beatrice Bartsch.  Auf Taschen und  Wertgegenstände sollte ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Wer seinen Platz auch nur kurz verlässt, sollte diese Gegenstände nicht zurücklassen.  Es empfiehlt sich erst gar keine Wertgegenstände  zum Feierern  mitzunehmen. Ist das nicht möglich, sollten diese körpernah verstaut werden.  


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