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Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gesucht

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Gehrden. Die Stadtverwaltung sucht Personen aus dem Stadtgebiet, die ab 2024 für fünf Jahre als Schöffe am Amtsgericht Wennigsen oder Landgericht Hannover ehrenamtlich tätig sein wollen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die als Beisitzende in der Hauptverhandlung im Strafprozess mitwirken.

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Dabei stimmen Schöffen bei der Urteilsfindung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter ab. Besondere Rechtskenntnisse werden hierfür nicht benötigt. Ende 2023 läuft die Amtszeit für die zurzeit amtierenden Schöffen aus. In der ersten Jahreshälfte 2023 werden für die Amtsperiode 2024 bis 2028 die Vorschlagslisten für Schöffen und Jugendschöffen erstellt. Hierfür benötigt das Amtsgericht Wennigsen eine Vorschlagsliste der jeweiligen Kommune. Gesucht werden Personen, die am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Gehrden haben.

Wer Interesse hat, sich als Jugendschöffe zur Wahl zu stellen, sollte über die eben genannten Voraussetzungen auch Erfahrungen in der Jugenderziehung haben. Detaillierte Informationen über die Aufgaben können über folgende Internetseiten abgerufen werden. Dort finden sich auch Vordrucke für die Bewerbung (www.schoeffenwahl.de, www.gehrden.de) Bewerbungen müssen bis zum 24. Februar 2023 bei der Stadt Gehrden eingereicht werden.

Für Rückfragen steht Anna Heunemann unter der Rufnummer 05108-6404-310 oder per E-Mail über die Adresse heunemann(at)gehrden.de zur Verfügung.

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