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Klostergrund: Vielfalt bei Dächern soll bleiben

Interesse am Bürgertermin der CDU-Fraktion zum Klostergrund. Foto: Privat.

Wennigsen. Auf starkes Interesse ist der Bürgertermin der CDU-Fraktion zum Klostergrund gestoßen. Nutzer aller Hausformen haben am Mittwoch, 3. Juni, über Vorschläge zum Bebauungsplan gesprochen. Drei Anläufe hat die Gemeindeverwaltung seit Januar hierzu unternommen. Weil dann stets von verschiedenen Seiten vormals noch unbedachte Aspekte vorgebracht wurden, hat die Politik die Vorschläge aus dem Rathaus immer zurückgewiesen..

„Wir wollten ein klares Bild der Interessen und Möglichkeiten gewinnen. Dies ist gelungen.“, fasste Ernst Herbst als Vorsitzender der CDU-Fraktion zusammen. „Wichtig ist der gute Kompromiss zu den Staffelgeschossen, denn die diversen Vorschläge der Verwaltung schwankten hier zwischen 0,00 m und 1,00 m.“

Die Ergebnisse des Bürgertermins lauten:

* Der Ursprungsplan hat eine Mischung der Dachformen in den Nachbarschaften zugelassen. Diese doppelte Zulässigkeit für Sattel- und Flachdächer soll bei flach gedeckten Einzel- und Doppelhäusern bestehen bleiben. Bei flach gedeckten Reihenhäusern ist zunächst einem städtebaulichen Mischmasch vorzubeugen. In späteren Jahren können hier Alternativen über Befreiungen zugelassen werden.

* Bei Staffelgeschossen sollen deren Außenwände mindestens um die Breite der Außenwand des darunter liegenden Vollgeschosses zurücktreten; ein Mindestrücktritt von 0,30 m ist einzuhalten.

* Die maximal zulässigen Gebäudehöhen sollen nicht reduziert werden.

* Die Firstrichtungs-Vorgabe soll für die Baufelder 8, 9, 16, 17, 19, 20 und 22 gestrichen werden.

* Dachterrassen sind bei Bedarf individuell in Bezug auf das Gesamtgebäude zu prüfen.

* Abgespreizte Solaranlagen sollen weiterhin vermieden werden. Dafür ist aus dem Gestaltungsleitfaden die Regel „Solaranlagen sind nur in baulich integrierter Form (parallel zur Dachneigung und Fassade, keine appliziert wirkenden Elemente) möglich.“ fortzuführen. Zur besseren Effizienz sollen auf Flachdächern über 8 m Höhe nichtstörend aufgeständerte Module ermöglicht werden.

* Jegliche Fassadenbegrünungen sind akzeptabel, wobei Bäume als wertvoller angesehen werden.

Zum Abschluss der Veranstaltung wurden die Gäste von Anselm Borrmann, CDU-Vertreter im Bauausschuss, dankend mit dem Hinweis verabschiedet, dass diese und andere interessante Themen in der kommunalen Selbstverwaltung immer wieder in den Ausschüssen, im Rat und auch in der CDU-Fraktion diskutiert werden. Er lud die Gäste ein, sich gerne jederzeit mit einzubringen.

Der Klostergrund steht auf der Tagesordnung am 11. Juni im Bauausschuss und am 25. Juni im Gemeinderat, jeweils ab 18:30 Uhr im Rathaus Wennigsen.

Wennigsen. Auf starkes Interesse ist der Bürgertermin der CDU-Fraktion zum Klostergrund gestoßen. Nutzer aller Hausformen haben am Mittwoch, 3. Juni, über Vorschläge zum Bebauungsplan gesprochen. Drei Anläufe hat die Gemeindeverwaltung seit Januar hierzu unternommen. Weil dann stets von verschiedenen Seiten vormals noch unbedachte Aspekte vorgebracht wurden, hat die Politik die Vorschläge aus dem Rathaus immer zurückgewiesen.

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„Wir wollten ein klares Bild der Interessen und Möglichkeiten gewinnen. Dies ist gelungen.“, fasste Ernst Herbst als Vorsitzender der CDU-Fraktion zusammen. „Wichtig ist der gute Kompromiss zu den Staffelgeschossen, denn die diversen Vorschläge der Verwaltung schwankten hier zwischen 0,00 m und 1,00 m.“

Die Ergebnisse des Bürgertermins lauten:

* Der Ursprungsplan hat eine Mischung der Dachformen in den Nachbarschaften zugelassen. Diese doppelte Zulässigkeit für Sattel- und Flachdächer soll bei flach gedeckten Einzel- und Doppelhäusern bestehen bleiben. Bei flach gedeckten Reihenhäusern ist zunächst einem städtebaulichen Mischmasch vorzubeugen. In späteren Jahren können hier Alternativen über Befreiungen zugelassen werden.

* Bei Staffelgeschossen sollen deren Außenwände mindestens um die Breite der Außenwand des darunter liegenden Vollgeschosses zurücktreten; ein Mindestrücktritt von 0,30 m ist einzuhalten.

* Die maximal zulässigen Gebäudehöhen sollen nicht reduziert werden.

* Die Firstrichtungs-Vorgabe soll für die Baufelder 8, 9, 16, 17, 19, 20 und 22 gestrichen werden.

* Dachterrassen sind bei Bedarf individuell in Bezug auf das Gesamtgebäude zu prüfen.

* Abgespreizte Solaranlagen sollen weiterhin vermieden werden. Dafür ist aus dem Gestaltungsleitfaden die Regel „Solaranlagen sind nur in baulich integrierter Form (parallel zur Dachneigung und Fassade, keine appliziert wirkenden Elemente) möglich.“ fortzuführen. Zur besseren Effizienz sollen auf Flachdächern über 8 m Höhe nichtstörend aufgeständerte Module ermöglicht werden.

* Jegliche Fassadenbegrünungen sind akzeptabel, wobei Bäume als wertvoller angesehen werden.

Zum Abschluss der Veranstaltung wurden die Gäste von Anselm Borrmann, CDU-Vertreter im Bauausschuss, dankend mit dem Hinweis verabschiedet, dass diese und andere interessante Themen in der kommunalen Selbstverwaltung immer wieder in den Ausschüssen, im Rat und auch in der CDU-Fraktion diskutiert werden. Er lud die Gäste ein, sich gerne jederzeit mit einzubringen.

Der Klostergrund steht auf der Tagesordnung am 11. Juni im Bauausschuss und am 25. Juni im Gemeinderat, jeweils ab 18:30 Uhr im Rathaus Wennigsen.

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