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Wohngeld-Reform: Bauminister Lies ermutigt zum Stellen von Anträgen

Bauminister Olaf Lies.

Region. Vor dem Hintergrund, dass die Wohngeld-Reform zum 1. Januar gegriffen hat und viele Menschen Scheu haben, Mittel zu beantragen oder schlicht nicht davon wissen, weist Niedersachsens Bauminister Olaf Lies darauf hin, dass das neue Wohngeld genau für die extremen, aktuellen Notlagen gestaltet wurde und dass es bis Ende des Monats beantragt werden muss, wenn man noch für Januar einen Wohngeldanspruch geltend machen möchte. Ein Antrag ist formlos bei der Kommune möglich.

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Lies: „Es ist ein ganz wichtiges Signal, dass die Wohngeld-Reform zum 1. Januar in Kraft getreten ist. Wohnen muss bezahlbar bleiben - gerade in Zeiten, in denen die Lebenshaltungs- und Energiekosten an vielen Stellen stark gestiegen sind. Wesentlich mehr Haushalte als bisher müssen bei den Wohnkosten unterstützt werden. Wir sorgen in knapp zwei Millionen Haushalten dauerhaft für Verlässlichkeit. Gerade Menschen mit geringen Einkommen, Alleinerziehende, Rentner und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sind von den steigenden Preisen besonders betroffen. Die Hilfe für diese Menschen muss im Vordergrund stehen."

Die Stärkung des Wohngeldes ist eines der zentralen sozialpolitischen Vorhaben der Ampelkoalition. Viele Haushalte haben nun einen erstmaligen Anspruch auf Wohngeld. Bisher haben gut 600.000 Haushalte Wohngeld bezogen, diese Zahl könnte sich mit der Reform verdreifachen - insbesondere im Bereich der Rentnerhaushalte. Je nach Wohnort kann sich nun häufig ein Anspruch für eine Person ergeben, die bis zu 1.700 Euro Rente erhält.

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