Barsinghausen. Der Gewerbestandort Calenberger Kreisel soll wachsen. Die Stadt Barsinghausen treibt die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets am nordwestlichen Stadtrand voran. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 226 „Erweiterung Gewerbestandort Calenberger Kreisel" soll nun in die öffentliche Beteiligung gehen – der nächste wichtige Schritt auf dem Weg zur Umsetzung.
Neue Flächen für zukunftsträchtige Betriebe
Ziel der Planung ist die Ansiedlung zukunftsorientierter Unternehmen mit attraktiven Arbeitsplätzen. Das rund 9,4 Hektar große Plangebiet grenzt westlich an das bestehende Gewerbegebiet an. Im Norden wird es durch einen Graben und Feldweg begrenzt, im Osten durch den Grünzug Bullerbach und im Süden durch die Calenberger Straße.
Trotz der geplanten Gewerbeflächen soll die landschaftlich sensible Lage des Gebiets berücksichtigt werden. Das Areal soll durch gezielte Grünplanung gut in die umgebende Landschaft eingebunden werden – sowohl zum östlichen Grünzug Bullerbach als auch zur freien Landschaft im Norden.
Langer Planungsprozess mit umfangreichen Vorarbeiten
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan stammt bereits aus dem Jahr 2021. Seitdem hat die Stadt umfangreiche Gutachten und Untersuchungen durchgeführt, darunter archäologische Untersuchungen der gesamten Fläche, eine Kampfmittelfreimachung, eine schalltechnische Untersuchung sowie eine sogenannte CEF-Maßnahme zum Schutz von Feldlerchenrevieren im Umfeld des Plangebiets.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand im Sommer 2022 statt. Aus der Bürgerschaft gingen dabei keine Einwände ein. Von Behörden und Trägern öffentlicher Belange kamen neun Stellungnahmen, die zwar keine grundsätzlichen Einwände enthielten, aber zu Anpassungen im Entwurf geführt haben. So wurde unter anderem die östliche Gebietsgrenze angepasst, die Verkehrsflächen wurden präzisiert und ein detailliertes Konzept für den Schutz der Feldlerche erarbeitet.
Eine wichtige Voraussetzung für die weitere Planung war zudem die 14. Änderung des Flächennutzungsplans, die am 30. August 2025 wirksam geworden ist und die planungsrechtliche Grundlage für das Vorhaben schafft.
Nächster Schritt: Öffentliche Beteiligung
Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz befasst sich am 24. September 2026 mit dem Entwurf, bevor der Verwaltungsausschuss am 29. September über die Billigung des Entwurfs und die öffentliche Beteiligung abstimmt. Parallel sollen auch Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.
Finanzierung und Wirtschaftlichkeit
Die Planungskosten werden teils als Eigenleistung durch das Bau- und Planungsamt sowie das Tiefbauamt erbracht, teils durch externe Planungsbüros. Bis 2022 wurden 50 Prozent der Gutachtenkosten über das Förderprogramm REGIP der Region Hannover bezuschusst. Der verbleibende Aufwand ist durch Haushaltsmittel 2025/2026 abgedeckt. Ab 2027 sollen Einnahmen aus dem Verkauf der Gewerbegrundstücke die Investitionen refinanzieren.


