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Fortschreibung des Lärmaktionsplanes – Barsinghäuser Bürger zur Mitwirkung aufgerufen

Barsinghausen. Die Städte und Gemeinden sind gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie zur Aufstellung und zur Fortschreibung von Lärmaktionsplänen für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Flughäfen verpflichtet, soweit dafür die jeweiligen Auslösewerte, auch nur für einzelne Streckenabschnitte erreicht werden.

Das Ziel ist es, die Lärmsituation an Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet zu ermitteln und auszuwerten sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz zu prüfen. Im Stadtgebiet (Geltungsbereich des Lärmaktionsplans) sind die B65, die L392 (Streckenabschnitt der Rehrbrinkstraße) sowie, auf einem kurzen Stück, die A2 westlich von Bantorf von dieser Fortschreibung betroffen.

Die Öffentlichkeit kann sich ab heute in der Zeit vom 12. bis zum 30. Juni am Lärmaktionsplan mitwirken und sich informieren. Während der Dauer der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Barsinghausen abgegeben werden.

Die Lärmkarten liegen im Rathaus I (Eingangsbereich) zur Einsicht öffentlich aus und können dort zu den Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung (Terminvereinbarung unter 05105-774 - 2238) eingesehen werden. Die Unterlagen stehen zudem auf der Internetseite der Stadt unter https://www.barsinghausen.de/wirtschaft-bauen/bauen/stadtplanung/umweltinformationen/laermschutz/ zur Verfügung.

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