Barsinghausen. Schon Wochen vor Silvester sind in Barsinghausen und den Ortsteilen immer wieder Feuerwerkskörper zu hören. Besonders rund um Halloween kam es zuletzt zu mehreren Vorfällen. Doch nicht nur an den Tagen vor dem Jahreswechsel stellt sich die Frage: Wo darf überhaupt geknallt werden? Und welche Verbote gelten in Barsinghausen? Und was macht die Stadt gegen das wilde Böllern?
Am Samstagabend, 31. Oktober 2026, gingen zwischen 17.30 und 21 Uhr zahlreiche Meldungen über Knallgeräusche aus Barsinghausen und Egestorf bei der Polizei ein. Nach Einschätzung der Beamten handelte es sich um gezündete Feuerwerkskörper. Die eingesetzten Streifenwagen konnten allerdings keine Verantwortlichen mehr antreffen. Bereits in den Wochen zuvor hatte es vereinzelt ähnliche Einsätze gegeben.
Dass es sich nicht um ein neues Problem handelt, zeigte sich auch im vergangenen Jahr: An Halloween 2025 zündeten mehrere unbekannte Jugendliche im gesamten Stadtgebiet Knallkörper. An der KGS Goetheschule wurde dadurch eine Fensterscheibe zunächst beschädigt und später vollständig zerstört. Der Schaden lag nach damaligen Angaben bei rund 3000 Euro.
Auch rund um das Kinder- und Jugendhaus in Egestorf gab es in den vergangenen Jahren wiederholt Probleme mit Feuerwerkskörpern. Dies wurde durch Bürger auch noch einmal in der Ratssitzung Anfang Oktober öffentlich vorgetragen. Ausgerechnet dort ist die Rechtslage eindeutig: Auf dem Spielplatz am Kinder- und Jugendhaus ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ausdrücklich verboten – und zwar nicht nur an Silvester, sondern grundsätzlich das ganze Jahr über. Hilft die Stadtverwaltung den Bürgern, war die Frage. Laut Bürgermeister sei die Gesetzeslage klar, man wolle sich aber mit der Jugendhilfe, Ordnungsamt und der Polizei kurzschließen, welche Möglichkeiten es gäbe und wolle auch stärker öffentlich Informieren.
Die Redaktion fragte bei der Stadtverwaltung nach, wie Regelungen zu Feuerwerk an Silvester in Barsinghausen aussehen sollen und welche Maßnahmen geplant seien – großes Schweigen. Auch nach vier Wochen gibt es keine Reaktion der Stadtverwaltung zu dem Thema.
Wann dürfen Böller und Raketen gezündet werden?
Die bundesweiten Regeln stehen in der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Dabei wird zwischen verschiedenen Kategorien unterschieden. Für die üblichen Silvesterböller, Raketen und Batterien ist die Kategorie F2 entscheidend.
Feuerwerkskörper dieser Kategorie dürfen grundsätzlich nur am 31. Dezember und am 1. Januar von Personen abgebrannt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Vom 2. Januar bis zum 30. Dezember ist die Verwendung nur mit einer entsprechenden sprengstoffrechtlichen Erlaubnis, einem Befähigungsschein oder einer Ausnahmegenehmigung zulässig. Wer also bereits Wochen vor Silvester klassische Böller oder Raketen zündet, handelt in der Regel nicht legal.
Anders sieht es bei Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 aus. Dazu gehören beispielsweise Wunderkerzen und Knallerbsen. Diese Artikel dürfen bereits von Personen ab zwölf Jahren verwendet werden und sind nicht auf den Jahreswechsel beschränkt. Entscheidend ist die Kennzeichnung auf dem jeweiligen Produkt.
Diese Verbote gelten in Barsinghausen
Unabhängig vom Jahreswechsel ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen verboten. Dazu können beispielsweise historische Fachwerkhäuser oder Gebäude mit besonders leicht entzündlichen Dächern gehören. Das Verbot gilt grundsätzlich für pyrotechnische Gegenstände und damit nicht nur für Silvesterfeuerwerk.
Darüber hinaus gibt es in Barsinghausen örtliche Regelungen. Die städtische Spielplatzsatzung untersagt das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf sämtlichen öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen. Das gilt ausdrücklich auch für den Spielplatz am Kinder- und Jugendhaus Egestorf sowie den Abenteuerspielplatz Klein Basche. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Auch auf den Schulhöfen im Stadtgebiet dürfen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Eine weitere dauerhafte Regelung betrifft den Stadtteilpark in der Barsinghäuser Nordstadt: Die dortige Benutzungssatzung verbietet das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem gesamten Gelände, zu dem unter anderem die Skate-, BMX- und Scooteranlage gehört.
Frühere Verbotszonen nicht automatisch weiterhin gültig
In der Vergangenheit hatte con-nect.de ebenfalls über Böllerverbote in Barsinghausen berichtet. Die damals genannten Bereiche, darunter der Zechenpark, waren Teil einer zeitlich befristeten Allgemeinverfügung der Region Hannover während der Corona-Pandemie. Das Verbot sollte Menschenansammlungen und Infektionsrisiken zum Jahreswechsel begrenzen. Es handelte sich nicht um ein dauerhaftes Verbot, das automatisch bis heute gilt.
Nach derzeitigem Recherchestand ist für den Jahreswechsel 2026/27 keine neue, gesonderte Allgemeinverfügung der Stadt Barsinghausen mit zusätzlichen Verbotszonen veröffentlicht. Die dauerhaft geltenden Verbote auf Spielplätzen, Schulhöfen und im Stadtteilpark bleiben davon unberührt. Die Stadt kann auf Grundlage der bundesrechtlichen Regelungen bei Bedarf weitere örtliche Einschränkungen anordnen.
Außerhalb der geschützten und örtlich gesperrten Bereiche ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 am 31. Dezember und 1. Januar grundsätzlich erlaubt – allerdings nur durch Erwachsene und unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften. Wichtig ist zudem, ausschließlich zugelassene Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung und Registriernummer zu verwenden.
Ob sich die Stadt noch einmal motiviert zeigt, um gegen das wilde Böllern vorzugehen, oder gemeinsam mit den weiteren Behörden und der Polizei zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen und/oder mehr Präsenz zu zeigen, bleibt abzuwarten.


