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Kinderschutz in der Region Hannover: Beratungsbedarf bleibt hoch

Haus der Region in Hannover.

Region. Der Beratungsbedarf im Kinderschutz bleibt hoch: Im Jahr 2025 hat die Fachberatung Kinderschutz in 717 Fällen beraten. Besonders häufig wird das Angebot von Schulen genutzt. Zugleich ist die Nachfrage bei den spezialisierten Fachberatungsstellen für Kinder und Jugendliche, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, deutlich gestiegen: In den 20 Umlandkommunen wurden 552 Beratungsanfragen dokumentiert – 39 Prozent mehr als noch 2022. Das geht aus dem neuen Themenfeldbericht Kinderschutz der Region Hannover hervor, der jetzt im Jugendhilfeausschuss vorgestellt wurde.

„Kinderschutz beginnt damit, genau hinzusehen und sich Unterstützung zu holen, wenn es Anzeichen für eine Gefährdung gibt. Gerade die hohe Nutzung der Fachberatung durch Schulen zeigt, dass Lehrkräfte, Schulleitungen und Schulsozialarbeiter*innen diese Verantwortung wahrnehmen“, sagt Anne Spiegel, Dezernentin für Soziales, Teilhabe, Familie und Jugend der Region Hannover. „Dabei geht es vor allem darum, Anzeichen zu erkennen, fachlich einzuordnen und die richtigen nächsten Schritte einzuleiten.“

Was macht die Fachberatung Kinderschutz – und welche Rolle spielen Schulen?

Die Fachberatung Kinderschutz unterstützt Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, bei der Einschätzung möglicher Kindeswohlgefährdungen. Das Angebot ist niedrigschwellig, kostenfrei und anonym. Schulen sind dabei die mit Abstand größte Nutzergruppe: 77,4 Prozent der 717 Beratungsanfragen kamen 2025 aus dem schulischen Bereich. Besonders häufig wandten sich Grundschulen an die Fachberatung: Auf sie entfielen 46,5 Prozent der Anfragen, gefolgt von IGS/KGS mit 18,4 Prozent und Gymnasien mit 8,3 Prozent.

Die Beratung führt dabei nicht automatisch zu einer Meldung an das Jugendamt. Genau darin liegt eine wichtige Funktion des Angebots: Gemeinsam wird eingeschätzt, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und welche weiteren Schritte erforderlich sind. 2025 erhärtete sich in 29,7 Prozent der Beratungen ein Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung, der an das Jugendamt gemeldet wurde. In 67,8 Prozent waren zunächst weitere Handlungsschritte durch die anrufende Fachkraft erforderlich – beispielsweise ein Gespräch mit dem Kind oder den Sorgeberechtigten oder die Einbeziehung einer Fachberatungsstelle.

Wie viele mögliche Kindeswohlgefährdungen wurden vom Jugendamt geprüft?

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) der Region Hannover geht jedem konkreten Hinweis nach und schloss 2025 insgesamt 813 Gefährdungseinschätzungen ab. Im Jahr zuvor waren es 870. Die Fallzahlen bewegen sich damit über die vergangenen Jahre auf einem vergleichsweise stabilen Niveau. Die meisten Hinweise erhielt der ASD von Polizei und Justiz: Sie machten 41 Prozent aus. 30,6 Prozent kamen von Betroffenen oder aus der Zivilgesellschaft, 13,3 Prozent unmittelbar aus Schulen.

Warum steigen die Beratungszahlen bei sexualisierter Gewalt?

Die drei spezialisierten Fachberatungsstellen valeo, Violetta und Anstoß verzeichneten 2025 zusammen 552 Beratungsanfragen in den 20 Umlandkommunen der Region Hannover. 2024 waren es 469, 2022 noch 398. Damit ist die Zahl innerhalb von drei Jahren um 39 Prozent gestiegen. 85 Prozent der Anfragen mit bekanntem Alter betrafen Minderjährige. Aus den Zahlen lässt sich jedoch nicht direkt ableiten, dass sexualisierte Gewalt im gleichen Umfang zugenommen hat. Mögliche Gründe für die steigende Inanspruchnahme können auch die höhere Bekanntheit der Beratungsstellen sowie eine stärkere gesellschaftliche Sensibilisierung und Akzeptanz der Hilfsangebote sein.

Wann werden Kinder und Jugendliche in Obhut genommen?

2025 wurden im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Jugend der Region 336 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen – nahezu genauso viele wie im Vorjahr. Deutlich gesunken ist dagegen die durchschnittliche Verweildauer: von 93,22 Tagen im Jahr 2024 auf 68,65 Tage im Jahr 2025. Trotz der gesunkenen Tendenz – ein Problem bleibt, dass geeignete Anschlussmaßnahmen bei freien Trägern nicht immer zeitnah und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Häufigster Anlass für eine Inobhutnahme war mit 21,3 Prozent die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils. Kindesmisshandlung folgte mit 19,9 Prozent.

Wie will die Region den Schutz vor sexualisierter Gewalt weiter stärken?

Ein Schwerpunkt des neuen Berichts ist die Umsetzung des 2025 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Eine wichtige Neuerung ist die Ausweitung von Gewaltschutzkonzepten auf weitere Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe. Die Region Hannover arbeitet bereits an einem Orientierungsrahmen für Gewaltschutzkonzepte, der derzeit mit den eigenständigen Jugendämtern in der Region abgestimmt wird. Ziel sind möglichst einheitliche Qualitätsstandards und eine gemeinsame Weiterentwicklung mit den freien Trägern der Jugendhilfe.