Barsinghausen. Bei der für den 23. Februar 2025 geplanten Bundestagswahl wird die Glück-Auf-Halle nicht zur Verfügung stehen. Hintergrund ist, dass für diesen Sonntag bereits mehrere Heimspiele des Handball-Vereins Barsinghausen angesetzt sind. Die Wahlleitung hat sich daher dazu entschieden, dass die Wahlbezirke Barsinghausen 01, 02 und 03 in der Bert-Brecht-Schule an der Schulstraße untergebracht werden. Die Änderung wird entsprechend auf den Benachrichtigungskarten vermerkt sein. Wie in der Glück-Auf-Halle sind auch die neuen Wahlräume für Menschen mit Beeinträchtigungen zu erreichen.
Aufgrund der guten Erfahrung bei den Wahlen zum Europaparlament werden die Wahllokale für die Wahlbezirke Großgoltern und Nordgoltern wieder im neugebauten Feuerwehrgerätehaus an der Hauptstraße untergebracht werden. „Angesichts der positiven Resonanz aus den Wahlvorständen und von den Wählerinnen und Wähler wird das Gerätehaus auch in Zukunft für die Stimmabgabe genutzt werden“, sagt die Amtsleiterin für Bürgerservice und Ordnung Stephanie Stockmann. Im Gegensatz zur Wahl im vergangenen Juni werde außerdem der Wahlbezirk 16 in Kirchdorf wieder in der Turnhalle der Astrid-Lindgren-Schule eingerichtet. Bei der Europawahl hatte ein technischer Fehler dazu geführt, dass auf den Wahlbenachrichtigungskarten eine geänderte Adresse abgedruckt war.
Wie die Amtsleiterin für Bürgerservice und Ordnung Stephanie Stockmann weiter ausführt, werde es in Barsinghausen nach Angaben der Kreiswahlleitung wieder einen repräsentativen Wahlbezirk geben. Die aktuellen Planungen sehen vor, dass in dem Wahlbezirk Barsinghausen 07, der in der Adolf-Grimme-Schule untergebracht sein wird, die Erhebungen bezüglich des Abstimmungsverhaltens stattfinden werden.
Derzeit sucht die Stadtverwaltung noch Ehrenamtliche, die sich bei der vorgezogenen Bundestagswahl als Wahlhelferin oder als Wahlhelfer engagieren wollen. Interessierte können sich per E-Mail an wahl@stadt-barsinghausen.de bei der Verwaltung melden. Wahlhelfer kann jede Person werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat und selbst bei der Bundestagswahl wählen darf. Das Engagement am Wahlsonntag wird mit einem Erfrischungsgeld entschädigt.