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Auch E-Scooter haben eine Versicherungspflicht

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Barsinghausen. Am 17. März gegen ca. 16 Uhr wurde ein 56-jähriger Barsinghäuser in der Wilhelm-Heß-Straße angetroffen. Der geführte E-Scooter wies keinen Versicherungsschutz auf. Die Polizei Barsinghausen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch für Elektrokleinstfahrzeuge eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen muss.

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Verstöße, wie auch in dem Fall des 56-jährigen Verkehrsteilnehmers, ziehen ein Strafverfahren nach sich.
Am 18. März gegen 14 Uhr stellte sich bei eine Verkehrskontrolle eines Toyota-Fahrers heraus, dass für dieses Fahrzeug ebenfalls keine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung bestand. Der Beschuldigte Toyota-Fahrer muss nun mit strafrechtlichen Ermittlungen rechnen.

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