Gehrden. Die Stadt Gehrden muss ihre Haushaltsentlastung weiter vorantreiben. Eine jetzt vorliegende Zielvereinbarung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport sieht unter anderem eine umfassende Prüfung des Delfi-Bades, der Sozialstation und Tagespflege sowie strukturelle Veränderungen im Bereich der Kindertagesstätten vor. Im Gegenzug stellt das Land der Stadt eine Bedarfszuweisung in Höhe von 940.000 Euro in Aussicht.
Stadt verpflichtet sich zu weiteren Einsparungen
Die Vereinbarung verpflichtet Gehrden zu einer besonders sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung. Die bereits in den Haushaltssicherungskonzepten, insbesondere für das Jahr 2026, vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen sollen vollständig umgesetzt werden. Weitere Maßnahmen sollen im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen konkretisiert werden.
Das Land schreibt der Stadt dabei nicht einzelne Einsparmaßnahmen vor. Welche konkreten Schritte umgesetzt werden, soll im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung von den zuständigen Organen der Stadt Gehrden entschieden werden.
Ein wesentlicher Kernbereich der vereinbarten Haushaltskonsolidierung betrifft die restriktive Überprüfung der freiwilligen Leistungen sowie die Optimierung zuschussintensiver Aufgabenbereiche.
Delfi-Bad verursacht rund 1,1 Millionen Euro Zuschussbedarf
Besonders im Blick steht das Delfi-Bad. Für das Haushaltsjahr 2025 weist die Vereinbarung einen Zuschussbedarf von rund 1,1 Millionen Euro aus. Zusätzlich besteht ein bislang nicht finanzierter Investitionsbedarf für das Bad.
Deshalb soll eine umfassende strategische und wirtschaftliche Neuausrichtung geprüft werden. Bestandteil ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, in der unter anderem eine Sanierung des bestehenden Bades mit einem möglichen Neubau verglichen werden soll. Dabei sollen sowohl die Realisierungskosten als auch die langfristigen Folgekosten betrachtet werden.
Auch die Betriebsstandards, darunter die Öffnungszeiten, sollen überprüft werden. Zudem soll untersucht werden, ob ein alternatives Betreibermodell – beispielsweise durch einen externen Dienstleister oder eine kommunale Eigengesellschaft – das finanzielle Risiko für den städtischen Haushalt reduzieren könnte.
Sozialstation und Tagespflege werden überprüft
Auch bei der Sozialstation und der Tagespflege sieht die Zielvereinbarung Handlungsbedarf. Der Netto-Regiebetrieb weist für 2025 ein strukturelles Jahresdefizit von rund 70.000 Euro auf. Dieses muss bislang aus allgemeinen Mitteln des städtischen Kernhaushalts ausgeglichen werden.
Der Betrieb soll grundsätzlich aufrechterhalten werden. Gleichzeitig ist eine ergebnisoffene Strukturprüfung vorgesehen. Dabei sollen unter anderem eine Übertragung an gemeinnützige oder private Träger, die Gründung einer gemeinnützigen GmbH sowie interkommunale Kooperationen untersucht werden.
Kitas mit größtem Zuschussbedarf
Den größten finanziellen Belastungsfaktor unter den in der Vereinbarung genannten Produktbereichen stellen die Kindertagesstätten dar. Für 2025 wird ein Netto-Zuschussbedarf von rund 6,6 Millionen Euro genannt. Trotz der Landeszuweisungen verbleibt laut Zielvereinbarung ein hoher kommunaler Eigenanteil an den laufenden Kosten.
Da es sich bei der Kinderbetreuung um eine gesetzliche Pflichtaufgabe handelt, sollen vor allem Effizienzreserven genutzt und die Einnahmeseite optimiert werden. Geprüft wird unter anderem eine Bündelung kleinerer Einrichtungen zu größeren, multifunktionalen Betreuungszentren. Dadurch sollen unter anderem robustere Personalschlüssel und flexiblere Vertretungsmodelle ermöglicht werden.
Auch der Personaleinsatz und administrative Abläufe sollen überprüft werden. Vorgesehen sind unter anderem ein trägerübergreifendes Vertretungsmanagement und eine stärkere Digitalisierung. Gleichzeitig sollen die Betreuungsstandards mit den gesetzlichen Mindestvorgaben harmonisiert werden. Freiwillige Qualitätsleistungen, die bislang aus kommunalen Eigenmitteln finanziert wurden, sollen überprüft und zunächst eingefroren oder schrittweise zurückgeführt werden.
Stadt muss jährlich über Fortschritte berichten
Die Zielvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Stadt Gehrden muss dem Innenministerium jeweils zum 30. Juni über den Stand der Umsetzung und die erreichten finanziellen Verbesserungen berichten. Während der Laufzeit ist zudem ein kontinuierlicher Austausch zwischen Stadt und Ministerium vorgesehen.
Sollten einzelne Maßnahmen nicht umgesetzt werden können und dadurch das vereinbarte Konsolidierungsziel gefährdet sein, muss die Stadt andere Konsolidierungsmaßnahmen beschließen und umsetzen, um die finanziellen Auswirkungen auszugleichen.
Mit der Zielvereinbarung verbindet das Land die Auszahlung einer Bedarfszuweisung von 940.000 Euro. Die Zahlung bezieht sich auf das Haushaltsjahr 2025 und wurde von der Stadt am 12. März 2026 beantragt.
In der Ratssitzung am Mittwoch, 30. September, wird die Zielvereinbarung auf der Tagesordnung stehen.

