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Bürgermeisterwahl: Warum in Gehrden anders gewählt wird

Rathaus Gehrden. Quelle: Archivbild.

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Gehrden. In Gehrden endet die Amtszeit des aktuellen Bürgermeisters erst am 31. Oktober 2031. Damit weicht die Stadt von der üblichen fünfjährigen Wahlperiode ab. Der Grund liegt in mehreren Gesetzesänderungen auf Landesebene und besonderen Übergangsregelungen.

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Hintergrund: Wechsel zwischen acht und fünf Jahren

Ursprünglich galt in Niedersachsen für Hauptverwaltungsbeamte – also Bürgermeisterinnen und Bürgermeister – eine achtjährige Amtszeit. Diese Regelung wurde seinerzeit von einer CDU-geführten Landesregierung eingeführt.

Mit dem Gesetz vom 16. Dezember 2013 änderte die SPD-geführte Landesregierung das System grundlegend. Ziel war die Synchronisierung der Amtszeiten der Hauptverwaltungsbeamten mit der fünfjährigen Wahlperiode der kommunalen Vertretungen. Künftig sollten Bürgermeisterwahlen zeitlich mit den Kommunalwahlen zusammenfallen. Übergangsregelungen wurden jedoch notwendig.

Wahl 2014 noch nach altem Recht

In Gehrden fiel die Bürgermeisterwahl 2014 noch unter das alte Recht. Bürgermeister Cord Mittendorf wurde für acht Jahre gewählt – seine Amtszeit lief von 2014 bis 2022.

Als diese Amtszeit 2022 endete, befand sich Niedersachsen noch in der Übergangsphase der neuen Synchronisationsregelung. Die Anpassung an den Fünfjahresrhythmus war zu diesem Zeitpunkt um ein Jahr verpasst worden.

Gesetzliche Regelung führt zu verlängerter Amtszeit

Nach § 80 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes umfasst die Amtszeit eines neu gewählten Hauptverwaltungsbeamten in einem solchen Fall die Restdauer der laufenden Wahlperiode der Vertretung sowie die folgende komplette Wahlperiode.

Für Gehrden bedeutet das konkret: Die Amtszeit reicht bis zum Ende der laufenden Wahlperiode am 31. Oktober 2026 sowie zusätzlich bis zum Ende der darauffolgenden Wahlperiode am 31. Oktober 2031.

Der derzeitige Bürgermeister Malte Losert ist somit insgesamt neun Jahre im Amt.

Warum keine kürzere Amtszeit möglich war

Eine Synchronisation bereits zur Kommunalwahl 2026 hätte lediglich eine vierjährige Amtszeit bedeutet – aus rechtlicher Sicht zu kurz. Daher wurde die nächste vollständige Synchronisationsmöglichkeit auf 2031 gelegt.

Erneute Gesetzesänderung seit 2025

Inzwischen hat das Land Niedersachsen erneut eine Kehrtwende vollzogen. Seit dem 1. Februar 2025 gilt für Neuwahlen wieder die achtjährige Amtszeit. Gleichzeitig wurde die Verknüpfung von Bürgermeisterwahl und allgemeiner Kommunalwahl wieder aufgehoben.

Für Gehrden hat diese Änderung jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen mehr. Die aktuelle Amtszeit endet regulär am 31. Oktober 2031.

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