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Sperrpfosten für mehr Verkehrssicherheit in der Fußgängerzone

Quelle: Stadt Garbsen.

Gehrden. Um die Verkehrssicherheit in der Fußgängerzone zu erhöhen und unzulässigen Fahrzeugverkehr zu unterbinden, sind in der „Kirchstraße“ und in der „Hornstraße“ Sperrpfosten errichtet worden, die ein rechtswidriges Befahren durch Kraftfahrzeuge verhindern sollen.

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Die Verwaltung reagiert damit auf den Beschluss vom 11. Dezember 2024, in dem der Rat einstimmig dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefolgt ist und die Verwaltung beauftragt wurde, den unzulässigen Fahrzeugverkehr zu unterbinden und das Befahren durch PKW und LKW nur noch für Anlieger, Arztpraxen und Lieferverkehr vorzusehen.

Die Sperrpfosten sind herausnehmbar, sodass Einsatz- und Rettungsfahrzeuge im Bedarfsfall ungehindert Zufahrt haben. Die Maßnahme erfolgt zunächst als Verkehrsversuch und wird nach einem einjährigen Zeitraum evaluiert.

Das Befahren der Fußgängerzone für Berechtigte, z. B. für Lieferverkehre und Anwohner, ist weiterhin über die „Alte Straße“ und den „Steinweg“/die „Neue Straße“ möglich.

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