Hunde müssen innerhalb von 14 Tagen angemeldet werden
Nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wennigsen müssen Hundehalter ihren Hund innerhalb von 14 Tagen nach der Anschaffung oder dem Zuzug in die Gemeinde anmelden. Wer dieser Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, muss mit einer rückwirkenden Festsetzung der Hundesteuer rechnen. Zudem kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.
Dabei können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Wird die Nichtanmeldung nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen, kann nach Angaben der Gemeinde sogar der Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt sein.
Die Gemeinde berichtet, dass sich Hundehalter bei Kontrollen häufig damit rechtfertigen, die Anmeldung vergessen oder nichts von der Pflicht gewusst zu haben. Solche Erklärungen würden jedoch nicht vor den möglichen Konsequenzen schützen. Von Hundehaltern werde erwartet, dass sie sich über ihre Pflichten informieren.
Hundesteuer beträgt 90 Euro für den ersten Hund
Die Hundesteuer in Wennigsen beträgt derzeit jährlich 90 Euro für den ersten Hund und 140 Euro für jeden weiteren Hund.
Außerdem müssen Hunde außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundstücks eine gültige und deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen. Sie dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Anmeldung und ermöglicht es beispielsweise bei entlaufenen Hunden, den Halter zu identifizieren.
Gemeinde bittet Bürger um Hinweise
Die Gemeinde kündigt an, die Kontrollen zur Überwachung der Hundesteuerpflicht künftig zu verstärken. Gleichzeitig bittet sie die Einwohner, aufmerksam zu sein und Hinweise auf möglicherweise nicht angemeldete Hunde an die Verwaltung weiterzugeben.