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Digitalisierung der Schulen – Landesmittel für die schulische Systembetreuung werden verdoppelt

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Hannover. Niedersachsen hat einen weiteren entscheidenden Schritt bei der Digitalisierung seiner Schulen erreicht: Das Land und die kommunalen Spitzenverbände (KSV) haben sich nun auf ein Verfahren inklusive Finanzierung der dauerhaften Administration im Zuge der Digitalisierung der Schulen geeinigt. Das betrifft auch die digitalen Endgeräte, die im kommenden Schuljahr an alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen sowie Lehrkräfte ausgegeben werden. Auch bei der Frage der Kostenbeteiligung des Landes für die gesamte schulische Systembetreuung haben sich Land und Kommunen verständigt. Dabei sollen die Mittel für die Gesamtadministrationskosten im Rahmen der Digitalisierung, für die das Land den Kommunen derzeit jährlich 11 Millionen Euro zahlt, ab 2027 mehr als verdoppelt werden.

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Zur Erinnerung: Ab dem kommenden Schuljahr stattet das Land alle Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen mit digitalen Endgeräten aus, in der Regel ab Jahrgang 7. Die Schulen können hiervon nach pädagogischen Erwägungen abweichen. Zugleich wird allen Lehrkräften ein Gerät zur Verfügung gestellt, unabhängig von Schulform und Jahrgang. Insgesamt plant Niedersachsen hierfür, bis 2031 rund 800 Millionen Euro unter anderem aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes in die Digitalisierung seiner Schulen zu investieren.

Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies sagt dazu: „Die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften mit digitalen Endgeräten ist eines der größten Digitalisierungsprojekte im Bildungssektor überhaupt. Gute Bildung darf nicht am Geldbeutel der Eltern scheitern – auch nicht in der digitalen Welt. Deshalb sorgen wir dafür, dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte verlässlich mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr digitaler Lehrmittelfreiheit und zu mehr Chancengerechtigkeit in unserem Bildungssystem. Klar ist aber auch: Diese Aufgabe kann nur im Schulterschluss gelingen – zwischen Land, Schulträgern und Schulen. Ich danke daher ausdrücklich den kommunalen Spitzenverbänden und allen, die an dieser Einigung mitgewirkt haben. Mit der gesetzlichen Verankerung des Programms und einer fairen Verteilung der Verantwortung für die IT-Administration machen wir unsere Schulen digitaler und zukunftsfest. Das gibt zugleich die notwendige Planungssicherheit.“

Kultusministerin Julia Willie Hamburg betont: „Die Digitalisierung unserer Schulen gelingt nur, wenn Land und Schulträger gemeinsam und konsequent zusammenarbeiten. Mit der Einigung auf die dauerhafte Finanzierung der Tablets sowie der IT-Administration haben wir einen entscheidenden Durchbruch erzielt. Die Kommunen werden spürbar entlastet, da ein Teil der bisherigen Verantwortung nun direkt vom Land übernommen wird. Gleichzeitig schafft die Maßnahme Planungssicherheit für die Schulträger. Die geplante Verdoppelung der Mittel zeigt, dass das Land partnerschaftlich mit den Kommunen zusammenarbeitet, statt sie mit zusätzlichen Aufgaben allein zu lassen. Diese Vereinbarung ist ein wichtiger Meilenstein für Bildungsgerechtigkeit, für modernes Lernen und für die Zukunftsfähigkeit unserer Schulen. Und sie zeigt, dass wir große Herausforderungen gemeinsam, entschlossen und erfolgreich meistern können.“

Auf der jetzt geeinten Grundlage kann eines der größten Digitalisierungsprojekte in Niedersachsen weiter konsequent umgesetzt werden. Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Dr. Jan Arning, und derzeit Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sagt: „Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen die Einigung mit dem Land zu den digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler sowie aller Lehrkräfte. Von großer Bedeutung ist für uns, dass im Niedersächsischen Schulgesetz künftig ausdrücklich festgeschrieben werden soll, dass das Land für die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7 sowie aller Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten verantwortlich ist. Damit wird eine zentrale Zukunftsaufgabe dauerhaft rechtssicher geregelt und es wird vermieden, dass über diese Zuständigkeit in den kommenden Jahren immer wieder neu verhandelt werden muss.“

Joachim Schwind, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages sagt: „In intensiven Verhandlungen mit der Kultusministerin haben wir eine akzeptable Gesamtlösung zur Umsetzung des Tablet-Vorhabens des Landes erreicht, die helfen soll, dass die Digitalisierung in unseren Schulen weiter vorankommt. Ein wesentlicher Punkt der Verständigung ist die Erhöhung der anteiligen Kostenerstattung des Landes für die gesamten EDV-Kosten in unseren Schulen. Der Betrag steigt von elf auf 42 Millionen Euro pro Jahr und wird künftig, anders als in der Vergangenheit, jährlich dynamisiert. Damit ist der Rahmen für ein gutes Zusammenwirken von Technik und Pädagogik in unseren Schulen gesetzt.“

Und Pressereferent Andreas Kröling vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) sagt zur Einigung: „Der NSGB begrüßt ausdrücklich, dass die geplante Schulgesetzänderung Klarheit über die Verantwortung des Landes für die Ausstattung mit digitalen Endgeräten an Schulen schaffen soll. Das sorgt für mehr Rechts- und Planungssicherheit für die Schulträger. Gleichzeitig bleibt die Herausforderung, dass die vorgesehenen Landesmittel für die IT-Administration den tatsächlichen Aufwand vieler Kommunen wieder einmal nur anteilig decken.“

Auf diese Punkte haben sich Land und kommunale Spitzenverbände geeinigt:

- Das Land übernimmt dauerhaft die Verantwortung für die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte. Eine entsprechende Regelung wird im Niedersächsischen Schulgesetz verankert.

- Zugleich werden die Schulträger gezielt unterstützt: Für jedes neu angeschaffte Endgerät erhalten sie einen Zuschuss von 125 Euro für die IT-Administration.

- Darüber hinaus soll der jährliche Landesbeitrag für allgemeine Administrationskosten mehr als verdoppelt werden – von derzeit 11 Millionen Euro auf künftig 23,5 Millionen Euro. Mit dieser Maßnahme übernimmt das Land einen deutlich größeren Anteil der IT-Verwaltung, entlastet die Kommunen und sorgt für Planungssicherheit bei der Systemadministration. Damit ist die Kostenbeteiligung des Landes für die schulische Systembetreuung – die in ihrer Höhe seit Jahren strittig war – zwischen Land und Kommunen nun geeint.

- Um Kostensteigerungen abzufedern, werden die Mittel ab 2028 automatisch an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst angepasst. Die Dynamisierung erfolgt in Höhe von 72,5 Prozent der jeweiligen Tarifsteigerung. Die erhöhte Kostenbeteiligung des Landes wird ab dem Haushaltsjahr 2028 wirksam und sorgt zugleich für eine nachhaltige Klärung der bislang offenen Finanzierungsfragen bei der schulischen Systembetreuung.

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