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Finanzierungslücke bei Labora Jugendwerkstatt: Politik fordert Klarheit über Kosten und Leistungen

Labora GmbH in Barsinghausen.

Barsinghausen. Die Stadtverwaltung empfiehlt den politischen Gremien, einen Zuschussantrag der Labora gGmbH für die Jugendwerkstatt Barsinghausen abzulehnen. Dabei geht es um die Förderung von sechs von insgesamt 16 Plätzen für nicht mehr schulpflichtige junge Menschen. Nach Ansicht der Verwaltung fehlt sowohl die rechtliche Zuständigkeit der Stadt als auch eine ausreichende Grundlage für die beantragte Finanzierung.

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Die Labora gGmbH in Barsinghausen hat zwei große Probleme. Zum einen möchte aha das aktuelle Konzept des Wertstoffhofs nicht weiter mitfinanzieren und ist mit dem Standort mehr als unzufrieden – es droht die Schließung. Außerdem hat das Jobcenter entschieden, seine 12 Plätze in der Jugendwerkstatt von Labora nicht mehr finanziell zu unterstützen – auch hier droht die Schließung. Beide Konstrukte sind unabhängig voneinander, haben aber voneinander profitiert. Neben dem Jobcenter unterstützt auch die Stadt Barsinghausen und die NBank die Jugendwerkstatt. Da die NBank (übernimmt Kosten für 10 Plätze) das Projekt nur unterstützt, wenn mindestens 16 Plätze angeboten werden können, soll die Stadt nun die Kosten für 6 Plätze übernehmen. Dazu hat Labora einen Antrag gestellt. Es ist von Kosten in Höhe von 80.000 Euro die Rede – zunächst.

Über die Empfehlung berieten gestern Abend zunächst der Sozialausschuss, heute der Finanzausschuss und dann der Verwaltungsausschuss, bevor der Rat der Stadt Barsinghausen eine endgültige Entscheidung treffen soll.

Neue Zielgruppe im Fokus

Die Jugendwerkstatt Barsinghausen wird seit 2014 von der Labora gGmbH betrieben. In der Vergangenheit unterstützte die Stadt das Angebot für schulpflichtige Jugendliche, die ihre Schulpflicht über den Besuch einer Jugendwerkstatt erfüllen konnten, mit jährlich 27.000 Euro.

Der aktuelle Antrag von Labora unterscheidet sich jedoch grundlegend von dieser bisherigen Förderung, erklärte Sozialdezernent Robert Engelmann. Die beantragten Mittel sollen ausdrücklich nicht für schulpflichtige Jugendliche, sondern für junge Menschen verwendet werden, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben. Damit handelt es sich nach Einschätzung der Verwaltung nicht um eine Fortführung der bisherigen Förderung, sondern um eine neue freiwillige Leistung der Stadt für eine andere Zielgruppe.

Deutlich höhere Kosten

Die Labora gGmbH beantragt eine Förderung in Höhe von 107.000 Euro pro Jahr. Im Vergleich zur bisherigen Förderung von jährlich 27.000 Euro würde dies eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts von 80.000 Euro bedeuten.

Für diese Mittel seien derzeit keine Haushaltsansätze vorhanden, so Engelmann. Eine Bewilligung würde zudem eine dauerhafte freiwillige Leistung begründen.

Politik befürwortet die Arbeit, zeigt sich aber verwirrt über Finanzierungskonzept

Grundsätzlich zeigte sich in der politischen Diskussion der Fraktionen, dass man das Angebot der Jugendwerkstatt für wichtig und erhaltenswert ansieht. Ebenso das Angebot des Wertstoffhofes. Max Matthiesen (CDU) war der Meinung, dass die Stadt Millionen für andere Projekte ausgebe, weshalb der vergleichsweise kleine Betrag für die Jugendlichen aufgebracht werden sollte. „Die Stadt muss das Angebot sichern.“ Anders sah es Reinhard Dobelmann (SPD), er zeigte sich, wie viele andere auch, verwirrt über die Finanzierung des Projekts. Außerdem sei nicht erklärt, wie sich die 80.000 Euro zusammensetzen würden oder wie das Geld verwendet werden soll.

Anwesend war auch Pascal Vogel, Betriebsleiter von Labora. Er erklärte einige Hintergründe. Nach Rücksprache mit Geschäftsführerin Daniela Möhlenbrock per Telefon wurde aber außerdem klar, dass es eine Finanzierung bis 2029 benötige, da sonst die NBank abspringe. Dies wurde im Antrag jedoch nicht erwähnt und verunsicherte die politischen Vertreter zusätzlich. Nun redete man über Kosten von 321.000 Euro. „Wo liegt die genaue Gegenleistung, das wird uns nicht erklärt“, so Kerstin Wölki (FDP). Auch Thomas Struß lobte das Angebot grundsätzlich: „Aber welche Leistungen sollen wir genau unterstützen? Die Zahlen sind alle unklar.“

„Das Konstrukt ist eine komische Gemengelage. Das Jobcenter ist leider raus und es ist nicht messbar, was mit den 107.000 Euro passieren wird“, fasste Engelmann die Situation zusammen, weshalb die Verwaltung diesen Antrag ablehnen würde.

Stadt sieht andere Leistungsträger in der Verantwortung

Zwar erkennt die Verwaltung die Bedeutung von Angeboten zur Tagesstrukturierung, sozialen Stabilisierung sowie zur Vorbereitung auf Ausbildung und Beruf ausdrücklich an, erklärte Engelmann weiter. Für diese Zielgruppe seien jedoch vorrangig andere Sozialleistungsträger zuständig.

Genannt werden insbesondere das Jobcenter, die Agentur für Arbeit sowie Träger der Jugendhilfe. Eine gesetzliche Verpflichtung der Stadt Barsinghausen zur Finanzierung solcher Angebote könne aus dem Antrag nicht abgeleitet werden. Man sei in Gesprächen mit dem Waldhof, um ein vergleichbares Angebot für Jugendliche zu schaffen. Der Waldhof in Barsinghausen ist eine Jugendhilfeeinrichtung der Region Hannover.

Fehlende Abgrenzung der Leistungen

Kritisch bewertet die Verwaltung außerdem die inhaltliche Ausgestaltung des Antrags. So fehle eine klare Trennung zwischen schulpflichtigen und nicht mehr schulpflichtigen Teilnehmern. Auch verbindliche Belegungskriterien, konkrete Leistungsbeschreibungen sowie nachvollziehbare Kriterien zur Erfolgskontrolle seien nicht ausreichend dargestellt.

Darüber hinaus komme die Verwaltung zu dem Schluss, dass die Stadt mit einer Förderung von sechs Plätzen faktisch zur Finanzierung der gesamten Einrichtung beitragen würde.

Bedarf wird anerkannt

Trotz der Ablehnungsempfehlung betont die Verwaltung, dass der Bedarf an Unterstützungsangeboten für junge Menschen in schwierigen Lebenssituationen gesehen werde. Allerdings müsse zwischen einer fachlich sinnvollen Angebotsstruktur und einer kommunalen Finanzierungsverantwortung unterschieden werden.

Soll künftig erneut eine Förderung im Bereich der Schulpflichterfüllung geprüft werden, sei dafür ein gesonderter Antrag erforderlich. Dieser müsse sich ausschließlich auf schulpflichtige Jugendliche beziehen und die Kosten, Leistungen und Zuständigkeiten eindeutig darstellen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung den politischen Gremien, dem vorliegenden Zuschussantrag der Labora gGmbH nicht zu entsprechen. Der Sozialausschuss fällte keine Entscheidung, die Politik wird sich neu beraten. Dennoch wird das Thema auch im heutigen Finanzausschuss thematisiert. Da die Zeit drängt, soll spätestens im Rat (18. Juni) eine Entscheidung getroffen werden.

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