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Fünf Polizeivollzugsbeamte der Polizeidirektion Hannover vorläufig des Dienstes enthoben

Symbolfoto.

Hannover. Im Zusammenhang mit dienstrechtlichen Ermittlungen sind vier Polizeivollzugsbeamte und eine Polizeivollzugsbeamtin der Polizeidirektion (PD) Hannover vorläufig des Dienstes enthoben worden. Außerdem wurden gegen zwei weitere Polizeivollzugsbeamte wegen verschiedener dienstrechtlicher Verstöße weitere Disziplinarverfahren eingeleitet.

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Sie wurden in andere Dienstbereiche der Polizeidirektion Hannover umgesetzt. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Ermittlungen auch strafrechtliche Verstöße festgestellt und entsprechende Ermittlungsverfahren gegen die betroffenen Personen initiiert. Die Disziplinarverfahren wurden in Teilen bis zum Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt. Nähere Angaben zu den konkreten Tatvorwürfen können derzeit aus ermittlungstaktischen und rechtlichen Gründen nicht gemacht werden.

Die weiteren Entscheidungen richten sich nach den Ergebnissen der strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Ermittlungen.

Polizeipräsidentin Gwendolin von der Osten: "Die Vorwürfe treffen uns als Polizeibehörde und beschädigen das Vertrauen, das die Menschen zu Recht in uns setzen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre dies nicht nur ein möglicher Verstoß gegen geltendes Recht, sondern auch gegen die Werte und Maßstäbe, denen wir uns als Polizei täglich verpflichtet fühlen. Deshalb handeln wir transparent und konsequent und werden die notwendigen rechtlichen und disziplinarrechtlichen Konsequenzen ziehen, um das Vertrauen in die Integrität der Polizei zu schützen und mögliche Beeinträchtigungen des Dienstbetriebs auszuschließen. Zugleich betone ich, dass bis zum Abschluss der Ermittlungen die Unschuldsvermutung gilt."

Die Polizeidirektion Hannover arbeitet eng mit den zuständigen Ermittlungsbehörden zusammen und wird über wesentliche Entwicklungen informieren, soweit dies rechtlich zulässig ist.

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