Wennigsen. Der Rat der Gemeinde Wennigsen (Deister) hat am 20. November 2025 eine Änderung der Entschädigungssatzung für Rats-, Ortsrats- und Ausschussmitglieder sowie sonstige ehrenamtlich Tätige beschlossen. Die Anpassungen treten rückwirkend zum 1. November 2025 in Kraft.
Kern der Änderung ist eine Neuregelung der finanziellen Mittel für Fraktionen und Gruppen im Gemeinderat. Künftig erhalten diese einen jährlichen Sockelbetrag von 400 Euro. Zusätzlich wird der Betrag um 150 Euro pro Mitglied der jeweiligen Fraktion oder Gruppe erhöht. Die Mittel dürfen ausschließlich für die Fraktions- beziehungsweise Gruppenarbeit verwendet werden und müssen entsprechend den landesrechtlichen Vorgaben belegt und abgerechnet werden.
Neu eingeführt wurde außerdem eine Regelung zur individuellen Fortbildung von Ratsmitgliedern. Einzelmitglieder können nun jährlich bis zu 150 Euro für Fortbildungsmaßnahmen geltend machen. Auch hier ist ein entsprechender Nachweis erforderlich.
Darüber hinaus wurde klargestellt, dass bei mehreren Fraktions- oder Gruppenvorsitzenden die erhöhte Aufwandsentschädigung für diese Funktion anteilig aufzuteilen ist.

