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Klage von Nachbarn gegen das Feuerwehrgerätehaus in Hemmingen

Symbolfoto.

Hannover/Hemmingen. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am Mittwoch, 19. November, über die Klage zweier Nachbarn gegen die wasserrechtliche Genehmigung für das Gebäude der Feuerwehr in Hemmingen.

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Die Kläger sind Eigentümer von Wohnhäusern in der Umgebung des (mittlerweile errichteten) Feuerwehrgerätehauses in Hemmingen-Westerfeld. Sowohl die Grundstücke der Kläger als auch das Grundstück der Feuerwehr liegen im Überschwemmungsgebiet der Leine. Neben der Erteilung einer Baugenehmigung bedarf die Errichtung baulicher Anlagen daher einer wasserrechtlichen Genehmigung.

Gegen diese Genehmigung, die die Region Hannover der Stadt Hemmingen (im Baugenehmigungsverfahren) erteilt hat, wehren sich die Kläger mit der Begründung, das Bauvorhaben verschärfe in Bezug auf ihre Grundstücke die Hochwassergefahr.

Die Region Hannover und die beigeladene Stadt Hemmingen machen unter Berufung auf ein im Genehmigungsverfahren eingeholtes Gutachten geltend, es sei - auch wegen einer Ausgleichsmaßnahme im weiteren Verlauf der Leine - nicht mit nachteiligen Auswirkungen auf die Grundstücke der Kläger zu rechnen.

Die Kläger hatten auch gegen die für das Vorhaben erteilte Baugenehmigung Klage erhoben. Diese Klage hat das Gericht mit - mittlerweile rechtskräftigem - Urteil vom 21. August 2025 abgewiesen.

Beginn der Verhandlung ist am Mittwoch, 19. November 2025 um 15.30 Uhr in Saal 1 des Fachgerichtszentrums.

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