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Niedersachsen plant mit 7.000 Geflüchteten bis Herbst 2026

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Hannover. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung hat zum Stichtag 01.04.2026 ein neues Gesamtverteilkontingent für den Zeitraum von April 2026 bis einschließlich September 2026 festgesetzt. Das Land geht dabei von einer Gesamtzahl von rund 7.000 Geflüchteten aus, die in den kommenden sechs Monaten in den niedersächsischen Kommunen untergebracht und versorgt werden müssen.

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Insgesamt ist die Zahl der Asylsuchenden in den vergangenen zwei Jahren deutlich zurückgegangen: Im Jahr 2024 hatten noch rund 18.700 Menschen in Niedersachsen Schutz gesucht. 2025 waren es lediglich rund 9.800 Personen, die einen Asylantrag gestellt haben. Gründe dafür sind unter anderem eine Kombination aus europaweit verstärkten Grenzkontrollen, Kooperationen mit Herkunfts- und Transitstaaten sowie einer restriktiveren Asylpolitik. Gleichzeitig wird die weltpolitische Lage genau beobachtet. Bisher haben die Konflikte im Nahen Osten nicht zu verstärkten Fluchtbewegungen nach Europa geführt. Die Lage ist aber ähnlich wie in der Ukraine schwer abzuschätzen.

Die Prognose zur Verteilung der Schutzsuchenden auf die einzelnen Kommunen kann der Tabelle im Anhang dieser Mitteilung entnommen werden. Über die Neufestsetzung des Gesamtverteilkontingents sind die Kommunen mit Erlass vom 02.04.2026 informiert worden. Bei der Höhe des Gesamtverteilkontingents ist zu beachten, dass es sich um eine Prognose handelt, die den jeweiligen Kommunen als Einschätzungshilfe für die kommenden sechs Monate dienen soll. Es ist möglich, dass Änderungen der Zugangs- und Verteilsituation eintreten. Nach Ablauf des Gesamtverteilkontingents erfolgt eine Neufestsetzung.

Niedersachsens Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, erklärt: „Mit der Neufestsetzung des Verteilkontingents schaffen wir für die Kommunen so viel Planungssicherheit, wie in einer von Krisen und Kriegen geprägten Welt möglich ist. Niemand kann heute verlässlich vorhersagen, inwieweit insbesondere der Krieg gegen den Iran zu neuen Migrationsbewegungen führen wird. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns im Bereich der Erstaufnahmeeinrichtungen weiterhin gut aufstellen. Unser Ziel ist es dabei, die Kommunen bestmöglich zu entlasten. Auch die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wird hoffentlich dazu beitragen, dass wir in der EU zu einer besseren Steuerung der Migration und einer faireren Verteilung von Schutzsuchenden gelangen.“

Hintergrund:

Die Berechnung des Verteilkontingents erfolgt vorwiegend auf Grundlage der Bevölkerungszahl und unter Berücksichtigung bestehender Über- und Unterquoten bei der bisherigen Aufnahme. Die Verteilung auf die Gemeinden und Stadtteile innerhalb der Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt in eigener Zuständigkeit der Kommunen.

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