Anzeige
Anzeige
Anzeige

Niedersachsen stärkt die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Justiz

Symbolbild. Quelle: Pixabay.

Hannover. Wenn Schülerinnen und Schüler beleidigt, bedroht oder körperlich angegriffen werden, wenn Cybermobbing in Klassenchats eskaliert oder Beschäftigte Gewalt erleben, brauchen Schulen schnelle Unterstützung und klare Orientierung. Gleichzeitig beginnt wirksame Gewaltprävention lange vor einem Vorfall.

Anzeige

Sie lebt von guten Beziehungen, Respekt und einem Umfeld, in dem hingeschaut, Verantwortung übernommen und gehandelt wird. Genau hier setzt der neue Gewaltpräventionserlass des Landes Niedersachsen („Gewaltprävention und -intervention zur Sicherheit in Schulen in Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft“) an. Er ist zum 1. August in Kraft getreten und stärkt die gemeinsame Verantwortung von Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Justiz für ein sicheres Schulumfeld. Vorausgegangen waren ein umfangreicher Diskussions- und Beteiligungsprozess sowie eine ressortübergreifende Überarbeitung.

Gewalt an Schulen hat heute viele Gesichter. Sie findet nicht nur auf dem Schulhof statt, sondern auch in sozialen Netzwerken, Messenger-Gruppen und digitalen Räumen. Gleichzeitig stehen Schulen vor der Herausforderung, angemessen auf neue Gewaltformen zu reagieren, Betroffene zu schützen und Prävention langfristig im Schulalltag zu verankern. Der neue Erlass gibt dafür einen klaren Rahmen. Er unterstützt Schulen dabei, Gewalt frühzeitig vorzubeugen, in Krisensituationen besonnen und abgestimmt zu handeln und Betroffene auch nach einem Vorfall nicht allein zu lassen. Dabei wird deutlich: Gewaltprävention ist keine zusätzliche Aufgabe für einzelne Lehrkräfte, sondern eine gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten. Sie ist eine gemeinsame Aufgabe von Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Justiz. Der neue Erlass schafft daher auch einen klaren Rahmen für eine noch engere Zusammenarbeit der beteiligten Akteure.

Kultusministerin Julia Willie Hamburg betont: „Schulen müssen sichere Orte sein – für Schülerinnen und Schüler ebenso wie für Lehrkräfte und alle weiteren Beschäftigten. Mit dem neuen Gewaltpräventionserlass stärken wir Schulen darin, Gewalt frühzeitig vorzubeugen und im Ernstfall sicher, abgestimmt und professionell zu handeln. Insbesondere digitale und sexualisierte Gewalt sowie Gewalt gegen Beschäftigte rücken wir dabei stärker in den Fokus. Gleichzeitig schaffen wir mehr Handlungssicherheit und klare Orientierung für alle Beteiligten. Klar ist: Gewaltprävention gelingt nur gemeinsam. Deshalb stärken wir die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Justiz und geben Schulen einen verlässlichen Rahmen für Prävention, Intervention und Nachsorge. Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Fachkräften, Verbänden, Behörden und Ressorts bedanken, die ihre Erfahrungen und ihre Expertise in den breiten Beteiligungsprozess eingebracht haben. Ihr Wissen hat den neuen Erlass entscheidend mitgeprägt und findet sich in seinen praxisnahen Regelungen wieder.“

Sozialminister Dr. Andreas Philippi ergänzt: „Der Gewaltpräventionserlass setzt ein klares Zeichen für den Kinderschutz. Von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche benötigen erwachsene Ansprechpersonen, die sie in ihrer Not ernst nehmen und auffangen. Die Sensibilisierung für das Thema von Gewalt an Schulen leistet einen entscheidenden Beitrag dafür, Warnsignale schneller zu erkennen und zielgerichtet zu handeln. Die Leitfäden des Erlasses geben Orientierung im Umgang mit verschiedenen Gewaltvorkommnissen. Sie bieten praxisorientierte Hilfestellungen an, die Sicherheit vermitteln für alle, die sich in der Schule aufhalten. Der Erlass stärkt dadurch den präventiven Gedanken, damit jedes Kind die Chance auf ein gesundes Aufwachsen hat.“

Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann sagt: „Der neue Gewaltpräventionserlass setzt ein klares Signal: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen gelingt nur, wenn alle verantwortlichen Akteure eng zusammenarbeiten. Schulen, Jugendhilfe, Polizei und Justiz bringen dabei unterschiedliche Kompetenzen ein, die sich wirkungsvoll ergänzen. Prävention bedeutet, Risiken frühzeitig zu erkennen, Konflikte konstruktiv zu lösen und jungen Menschen Perspektiven aufzuzeigen. Gleichzeitig gilt: Wo Straftaten begangen werden, reagiert der Rechtsstaat konsequent. Mit dem Erlass schaffen wir die Grundlage für eine noch engere Zusammenarbeit und stärken damit die Sicherheit an unseren Schulen – im analogen wie im digitalen Raum.“

Innenministerin Daniela Behrens: „Gewalt an Schulen betrifft nicht nur die unmittelbar Beteiligten, sondern kann das Sicherheitsgefühl ganzer Schulgemeinschaften beeinträchtigen. Effektive Gewaltprävention beginnt deshalb nicht erst im Krisenfall. Entscheidend ist, Risiken frühzeitig zu erkennen, problematischen Entwicklungen konsequent entgegenzuwirken und eine Kultur des Hinsehens und der Verantwortung zu stärken. Mit dem neuen Erlass schaffen wir klare Zuständigkeiten, feste Ansprechstrukturen und verlässliche Wege der Zusammenarbeit. Aus polizeilicher Sicht ist das ein wichtiger Schritt, um Betroffene wirksam zu schützen und bei schwerwiegenden Vorfällen schnell und abgestimmt handeln zu können. Straftaten und Gewalt haben weder in der Schule noch sonst irgendwo Platz! Es ist eine Gemeinschaftsaufgabe, dafür zu sorgen, dass Schülerinnen und Schüler sowie die Beschäftigten an Schule jeden Tag in einem sicheren Umfeld lernen und arbeiten können.“

Für die Umsetzung des neuen Erlasses erhalten die Schulen eine Übergangsfrist von einem Jahr. In diesem Zeitraum sollen sie ihre bestehenden Konzepte überprüfen, weiterentwickeln und um ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt ergänzen. Im Mittelpunkt steht dabei nicht eine Ausweitung bürokratischer Anforderungen, sondern eine bessere Orientierung für die schulische Praxis.  Ergänzend zum Erlass stellt das Land den Schulen eine digitale Handlungshilfe zur Gewaltprävention sowie einen Interventionsleitfaden zur Verfügung. Beide Angebote werden über das Bildungsportal Niedersachsen bereitgestellt und fortlaufend weiterentwickelt. Sie unterstützen Schulen dabei, Gewaltprävention systematisch in der Schulentwicklung zu verankern sowie in konkreten Situationen sicher und abgestimmt zu handeln.

Hier noch einmal die wesentlichen Neuerungen:

  • Klarere Struktur und höhere Praxisorientierung
  • Modernes und erweitertes Gewaltverständnis
  • Berücksichtigung und Bestimmung von Gewaltphänomenen, insbesondere im digitalen Raum
  • Mehr Schutz für Beschäftigte sowie stärkere Berücksichtigung von Fürsorgepflichten, Opferperspektive und psychosozialer Nachsorge
  • Klare Rollen- und Zuständigkeitsverteilung zwischen Schule, Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung (RLSB), Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Stärkere Verzahnung von Prävention, Intervention und Nachsorge
  • Zusätzlich wurden eine Handreichung zur Prävention und ein Interventionsleitfaden mit konkreten Handlungsempfehlungen für die Praxis entwickelt, die digital bereitgestellt werden.

 

Zum Hintergrund:

Der bisherige gemeinsame Runderlass zu Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen stammte aus dem Jahr 2016. Die Neufassung nutzt nicht nur die notwendige Aktualisierung, sondern reagiert zugleich auf die veränderten schulischen, gesellschaftlichen und fachlichen Anforderungen der Gegenwart.

An der Überarbeitung waren neben dem Kultusministerium das Innen-, Justiz- und Sozialministerium beteiligt. Darüber hinaus brachten sich Bildungsverbände, Landesschülerrat, Landeselternrat sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Schule, Schulaufsicht, Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Justiz, Wissenschaft, Kommunen und Zivilgesellschaft in den Prozess ein. Dazu fanden unter anderem zwei ressortübergreifende Fachtage statt. Die umfangreichen Rückmeldungen und Korrekturen aus Anhörung und Beteiligungsverfahren wurden umfassend ausgewertet und die Endfassung des Erlasses wurde dementsprechend überarbeitet.

Die Zielrichtung des neuen Gewaltpräventionserlasses ist sowohl in der Anhörung als auch im Erarbeitungsprozess auf breite Zustimmung gestoßen. Insbesondere das moderne und umfassende Gewaltverständnis, die stärkere Verzahnung von Prävention und Intervention und Verknüpfung zwischen psychischer Gesundheit und Prävention wurden hervorgehoben.

 

Anzeige