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Niedersachsen stärkt Schutz vor häuslicher Gewalt – Weg frei für elektronische Fußfessel

Symbolfoto. QUelle: pixabay.

Hannover. Die Landesregierung hat am Dienstag dem Entwurf des Staatsvertrages über die Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) durch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) zugestimmt. Damit kann nun der Landtag über den beabsichtigten Staatsvertrag unterrichtet werden.

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Mit dem Staatsvertrag wollen die Länder ihre Zusammenarbeit bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung weiter ausbauen und die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für einen bundesweit einheitlichen Einsatz der elektronischen Fußfessel schaffen.

Hintergrund ist die vom Bundesgesetzgeber verabschiedete Neufassung des Gewaltschutzgesetzes. Sie regelt erstmals die elektronische Fußfessel bundeseinheitlich und soll damit den Schutz vor häuslicher Gewalt stärken. Das neue Gewaltschutzgesetz wird am 1. Juli 2027 in Kraft treten.

Die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann sieht in der länderübergreifenden Zusammenarbeit einen großen Schritt für einen noch stärkeren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt: „Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sie geht uns alle an. Die eigenen vier Wände müssen für alle – vor allem für Frauen – ein sicherer Ort sein. Es ist gut, dass mutmaßlichen Tätern verboten wird, sich dem Opfer wieder zu nähern – ein solches Verbot wird aber erst dann richtig wirkungsvoll, wenn es mit einer elektronischen Fußfessel überwacht wird. Der Bund hat nun das umgesetzt, was wir in Niedersachsen schon lange fordern: Eine bundeseinheitliche Regelung der elektronischen Fußfessel im Gewaltschutzgesetz. Mit dem nun vorgelegten Staatsvertrag sorgen wir für eine praxistaugliche Umsetzung, damit die Fußfessel auch in Gewaltschutzverfahren effektiv eingesetzt werden kann.“

Bereits 2012 ist Niedersachsen einem Staatsvertrag beigetreten, der die Elektronische Aufenthaltsüberwachung in Führungsaufsichtssachen regelt. Das Land Hessen organisiert seither zentral die Elektronische Aufenthaltsüberwachung für die teilnehmenden Länder. Mit dem nun neu aufgelegten Staatsvertrag sollen der in Hessen ansässigen „Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder“ (GÜL) weitere Aufgaben und Befugnisse zum bundesweit einheitlichen Einsatz der elektronischen Fußfessel übertragen werden. Durch die angestrebte erweiterte länderübergreifende Zusammenarbeit werden die vorhandenen Ressourcen effektiv ausgebaut und unnötige Doppelstrukturen in den einzelnen Bundesländern vermieden.

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