Region. Der Verkauf von Lebensmitteln, denen Nikotin zugesetzt wurde, wird verboten. Der Fachbereich Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover reagiert damit auf vermehrte Funde von sogenannten Nikotinbeuteln bei Kontrollen des Einzelhandels.
Nikotinbeutel, auch Nicotine Pouches genannt, enthalten ein Pulver, das aus Nikotinsalzen und Trägerstoffen besteht. Zum Konsum wird der Nikotinbeutel zwischen Lippe und Zahnfleisch platziert und der Inhalt (Nikotin, Aroma, Süßstoffe und weitere Zusatzstoffe) über die Mundschleimhaut aufgenommen. Dr. Lajos Koy, Teamleiter des Teams Lebensmittelüberwachung: „Die Aufnahme über die Mundschleimhaut macht das Nikotin zu einem neuartigen Lebensmittel, für das entsprechende Gesetze gelten. Nikotin ist ein Nervengift und hat bei der oralen Aufnahme ähnlich negative Langzeitwirkungen wie beim Rauchen.“ Die Einzelsubstanz Nikotin wurde bisher weder als Lebensmittel verzehrt noch als Lebensmittelzutat verwendet.
Nikotinbeutel werden rechtlich als Lebensmittel eingestuft. Neuartige Lebensmittel dürfen gemäß EU-Verordnung in der Europäischen Union jedoch nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie eine Zulassung besitzen. Da für Nikotin keine Zulassung vorliegt, darf dieses nicht als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Dies gilt auch für Lebensmittel, denen Nikotin nur zugesetzt ist.
Die Region Hannover wurde in der vergangenen Zeit mit diesen Produkten geflutet, was mit einem immensen Mehraufwand einhergeht, da für jeden Händler ein enormer bürokratischer Aufwand betrieben werden muss. Durch die Allgemeinverfügung können die Lebensmittelkontrolleure die Ware direkt vor Ort einziehen beziehungsweise die Vernichtung anordnen.
Ausnahmen der Verordnung
Die Verordnung setzt damit die ohnehin in der Europäischen Union geltenden Regelungen auf dem Gebiet der Region Hannover um. Nicht von der Allgemeinverfügung umfasst sind hingegen Lebensmittel, die natürlicherweise in Spuren Nikotin enthalten (zum Beispiel Tomaten, Kartoffeln oder Auberginen aus der Gattung Solanum), Arzneimittel wie Nikotinkaugummis oder -pflaster, die im Rahmen einer Nikotinersatztherapie verwendet und gemäß Arzneimittelgesetz (AMG) zugelassen sind, sowie etwaige zugelassene (neuartige) Lebensmittel mit Nikotin, sofern sie in der Unionsliste gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 aufgenommen wurden.
Die Aufgabe der Region Hannover im Verbraucherschutz
Für die Lebensmittelsicherheit und den Verbraucherschutz der Einwohner der Region Hannover, ist der Fachbereich Verbraucherschutz und Veterinärwesen zuständig. Insbesondere die Mitarbeiter des Teams Lebensmittelüberwachung sind hierbei gefordert. In diesem Team versehen Lebensmittelkontrolleure und Probenehmer ihren Dienst. Diese suchen aktiv den Kontakt zu Lebensmittelunternehmern und Einzelhändlern und überwachen die genannten Betriebsformen in Plankontrollen oder bei Verbraucherbeschwerden. Im Rahmen solcher Kontrollen werden vermehrt sogenannte Nikotinbeutel gefunden.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden sich hier: bekanntmachungen.region-hannover.de/Allgemeinverf%C3%BCgungen-der-Region-Hannover/22.04.2025%C2%AD-%E2%80%93-Allgemeinverf%C3%BCgung-der-Region-Hannover