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Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde der AfD gegen Hochstufung durch Verfassungsschutz zurück

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Lüneburg. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss vom heutigen Donnerstag (29. Oktober) die Beschwerde des niedersächsischen Landesverbandes der Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 1. Juni 2026 zurückgewiesen und den Eilrechtsschutz der AfD gegen die Hochstufung als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz damit insgesamt verworfen.

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Der niedersächsische Landesverband der AfD hatte am 17. Februar 2026 gegen die Hochstufung zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung Klage eingereicht und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz mit dem Ziel gestellt, dass der Niedersächsische Verfassungsschutz es unterlässt, ihn als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung einzustufen und die Öffentlichkeit hierüber zu informieren. Das Verwaltungsgericht Hannover ist diesem Eilantrag mit dem Beschluss vom 1. Juni 2026 nicht gefolgt. Hiergegen hat die AfD Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg erhoben, das den Eilantrag der AfD auch in zweiter Instanz abgelehnt hat. Das OVG teilt dabei insbesondere die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Hannover, dass die AfD in Niedersachsen bestrebt ist, den Schutz der Menschenwürde außer Geltung zu setzen. Zudem verfolgt die AfD auch nach Auffassung des OVG Bestrebungen gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip.

Damit ist das Eilrechtschutzverfahren rechtskräftig beendet. Demnach können weiterhin eingriffsintensivere nachrichtendienstliche Maßnahmen gegen den Landesverband der AfD eingesetzt werden, bis das Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, sagt zu dem Beschluss des Gerichts: „Ich begrüße die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg. Damit ist jetzt bereits in zweiter Instanz bestätigt, dass die AfD Niedersachsen beobachtungsbedürftig ist. Diese Entscheidung ist rechtskräftig und beendet das Eilrechtsschutzverfahren.

Bereits im Juni hat das Verwaltungsgericht Hannover und nun auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg festgestellt: Mit den vom Niedersächsischen Verfassungsschutz vorgelegten Belegen liegen hinreichende Tatsachen für verfassungsfeindliche Bestrebungen bei der AfD Niedersachsen vor. Der Landesverband der AfD in Niedersachsen ist gesichert rechtsextremistisch und verbleibt damit für den Verfassungsschutz im Status eines Beobachtungsobjekts von erheblicher Bedeutung. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auch im Hauptsacheverfahren bestätigt wird.“

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