Hannover. Die Zahl der politisch motivierten Straftaten in Niedersachsen liegt im Jahr 2025 mit 8.309 Fällen weiterhin auf dem hohen Niveau des Vorjahres und bleibt damit nahezu unverändert. Ein maßgeblicher Grund für das anhaltend hohe Niveau ist die Bundestagswahl, in deren Zusammenhang 1.644 Straftaten registriert wurden. Damit hat die Bundestagswahl im Jahr 2025 das Kriminalitätsgeschehen der PMK noch stärker geprägt als die Europawahl im Jahr 2024 (1.334).
Mit Blick auf die verschiedenen Phänomenbereiche zeigt sich, dass der Bereich „rechts“ mit 3.758 Fällen weiterhin den größten Anteil an der PMK in Niedersachsen ausmacht, auch wenn die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen sind. Die Bereiche „links“, „ausländische Ideologie“ und „religiöse Ideologie“ verzeichnen zum Teil deutliche Zuwächse. Die Anzahl der Straftaten im Phänomenbereich „links“ ist um mehr als 30 Prozent auf 1.589 Fälle gestiegen. Der Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ stellt weiterhin den zweitgrößten Anteil dar, ist jedoch ebenfalls rückläufig.
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, erklärt zur PMK-Statistik 2025: „Diese Zahlen sind ein eindeutiges Warnsignal an uns alle. Unser demokratisches und friedliches Zusammenleben gerät zunehmend unter Druck. Wir erleben eine zunehmende Verrohung politischer Debatten, eine wachsende Akzeptanz von Radikalisierung – und in Teilen auch von Gewalt – als Mittel der politischen Auseinandersetzung. Das können und werden wir nicht tolerieren.
Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden begegnen diesen Entwicklungen deshalb mit Konsequenz und Entschlossenheit. Es ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, unsere demokratischen Werte aktiv zu verteidigen.“
Zu den einzelnen Phänomenbereichen:
PMK „rechts“
Die Fallzahlen im Bereich der PMK „rechts“ sind um rund sieben Prozent von 4.035 auf 3.758 Fälle gesunken. Trotz dieses Rückgangs bewegen sie sich weiterhin auf hohem Niveau und machen nach wie vor nahezu jede zweite politisch motivierte Straftat aus. Mit einem Anteil von rund 56 Prozent bilden Propagandadelikte den Schwerpunkt. Dabei handelt es sich überwiegend um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, etwa von Hakenkreuzen oder SS-Runen.
Die fremdenfeindlichen Straftaten sind im Vergleich zum Vorjahr von 1.798 auf 1.560 Fälle gesunken. Auch die ausländerfeindlichen Straftaten sind mit 977 Fällen rückläufig (2024: 1.147). In rund 79 Prozent der registrierten fremdenfeindlichen und ausländerfeindlichen Straftaten wurde eine rechte Tatmotivation festgestellt.
Die Zahl der rechtsmotivierten Gewaltdelikte ist von 99 auf 110 Taten gestiegen und stellt im Vergleich der Phänomenbereiche den höchsten Anteil an allen politisch motivierten Gewaltdelikten dar. Unter den Gewaltdelikten wurden 72 Fälle einfacher sowie 30 Fälle gefährlicher Körperverletzung registriert. Die Taten waren überwiegend fremdenfeindlich, ausländerfeindlich oder rassistisch motiviert. In acht Fällen richteten sich die Straftaten gegen LSBTIQ-Personen (2024: 5)
In einem Fall wurde gegen eine Person wegen einer terroristischen Straftat ermittelt, die aus einer rechten Tatmotivation heraus begangenen wurde. Ein terroristisches Anschlagsgeschehen ist nicht eingetreten.
Innenministerin Behrens: „Trotz leicht rückläufiger Zahlen kommt die größte Gefahr für unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie weiterhin von rechts. Fast jede zweite politisch motivierte Straftat im Jahr 2025 war rechtsmotiviert.
Besorgniserregend sind dabei vor allem der Anstieg bei den Gewaltdelikten sowie die Zunahme rassistischer sowie LSBTIQ- feindlicher Hasskriminalität. Die Zahlen sind alarmierend und Ausdruck einer Entwicklung, die wir sehr ernst nehmen: Rechtspopulistische Narrative werden weiter verharmlost, normalisiert und in Teilen sogar salonfähig gemacht. Die PMK-Statistik zeigt sehr deutlich: In diesem Klima entstehen aus Worten rechte Straftaten.“
PMK „links“
Die Anzahl der Straftaten im Bereich der PMK „links“ ist um mehr als 30 Prozent auf 1.589 gestiegen – der höchste Stand seit dem Beginn der standardisierten Erfassung im Jahr 2001. Mehr als die Hälfte der Fälle (815) ereigneten sich bereits im Januar und Februar; diese standen häufig im Zusammenhang mit der Bundestagswahl (605 Taten, rund 38 Prozent der phänomenbezogenen Straftaten des Gesamtjahrs). Die Bundestagswahl hatte damit einen noch größeren Einfluss auf das Straftatenaufkommen der PMK -links- als die Europawahl im Jahr 2024 (rund 29 Prozent).
Der Anstieg der Fallzahlen ist insbesondere auf eine verstärkte Agitation gegen rechts zurückzuführen. Ein Großteil der Taten richtete sich gegen Parteien – überwiegend gegen die AfD – und erfolgte vor allem in Form von Sachbeschädigungen an Wahlplakaten.
Die linksmotivierte Gewaltkriminalität ist leicht rückläufig, bleibt mit 97 Taten jedoch auf einem hohen Niveau. Neben 21 einfachen und 14 gefährlichen Körperverletzungen sind insbesondere die Taten im April 2025 hervorzuheben. Darunter fallen Brandanschläge auf eine Polizeistation und einen Pkw, nachdem es in der Oldenburger Innenstadt zu einem tödlichen Schusswaffengebrauch durch die Polizei zum Nachteil eines 21-Jährigen gekommen war.
Insgesamt richteten sich 158 Straftaten gegen die Polizei. Darunter befanden sich 44 Fälle von Widerstand gegen oder tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte. Ein erheblicher Teil dieser Taten stand im Zusammenhang mit Versammlungsgeschehen (40).
Innenministerin Behrens: „Auch ein noch so gut gemeinter und vermeintlich rechtschaffener Kampf gegen rechts rechtfertigt keine Straftaten und keine Gewalt gegen politisch Andersdenkende! Schon gar nicht gegen diejenigen, die jeden Tag auf den Straßen Niedersachsens für unsere Sicherheit und den Schutz der Versammlungsfreiheit im Einsatz sind. Unsere Sicherheitsbehörden greifen bei politisch motivierten Straftaten entschlossen durch, ganz egal aus welchem politischen Spektrum sie begangen werden.“
PMK „sonstige Zuordnung“
Alle Fälle, die nicht unmittelbar einem spezifischen Phänomenbereich zugeordnet werden können, werden unter „sonstige Zuordnung“ in der PMK Statistik erfasst. Das sind u. a. auch Taten von Reichsbürgern oder sogenannten Selbstverwaltern. Die Anzahl der Straftaten im Bereich der PMK „sonstige Zuordnung“ ist im Jahr 2025 um rund acht Prozent auf 2.236 gesunken. Das entspricht dem zweithöchsten Anteil nach der PMK -rechts- in der Gesamt-PMK.
Im Fokus der Sicherheitsbehörden bleibt die Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter, auch wenn die Deliktzahlen weiter rückläufig sind. Die Anzahl der Straftaten in diesem Bereich hat sich auf 61 Fälle verringert (2024: 111). Dabei handelte es sich häufig um Beleidigungen (18), Bedrohungen (12) und Nötigungen (7).
Die Zahl der Gewaltdelikte ist deutlich von 15 auf drei zurückgegangen. Bei diesen Fällen handelte es sich um Widerstände gegen und tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte.
PMK „ausländische und religiöse Ideologie“
Im Bereich der ausländischen Ideologie ist die Anzahl der Straftaten um rund neun Prozent von 476 auf 519 gestiegen und stellt damit den höchsten Stand seit Beginn der standardisierten Erfassung im Jahr 2017 dar. Die Straftaten waren maßgeblich geprägt durch den Nahost-Konflikt (rund 56 Prozent aller Fälle) und durch die Zunahme hybrider Bedrohungen.
Häufige Tatbestände waren Sachbeschädigungen (134), die zu rund 88 Prozent im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt standen, Volksverhetzungen (64) und Beleidigungen (51), die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt haben und sich hauptsächlich (rund 63 Prozent) auf den Nahost-Konflikt bezogen. Zwei Drittel davon ereigneten sich im Kontext von Versammlungen.
Im Bereich der religiösen Ideologie ist ein starker Anstieg um rund 35 Prozent von 153 auf 207 Fälle zu verzeichnen, insbesondere im Zusammenhang mit islamistisch motivierten Straftaten. Auch hier ist ein Höchststand seit der standardisierten Erfassung im Jahr 2017 zu registrieren.
Maßgeblich für den Anstieg waren Fälle, in denen bislang unbekannte Verfasser Bombendrohungen via E-Mail, überwiegend an Schulen, sendeten und diese u. a. mit „Allahu Akbar“ beendeten. Hierauf entfielen allein 76 Fälle.
Von den in Niedersachsen insgesamt erfassten fünf terroristischen Straftaten sind drei Fälle einer religiösen und ein Fall einer ausländischen Ideologie zuzuordnen. Im Zehnjahresvergleich liegt damit ein Tiefstand vor. Ein terroristisches Anschlagsgeschehen ist auch in diesen Fällen nicht eingetreten.
Behrens: „Unsere Maßnahmen zur Terrorprävention und-abwehr wirken. Die Zahl der besonders schwerwiegenden terroristischen Straftaten ist 2025 erneut zurückgegangen und erreicht den niedrigsten Wert im Zehnjahresvergleich. Das ist eine gute Nachricht. Auch im vergangenen Jahr hat es in Niedersachsen keinen politisch motivierten Anschlag gegeben. Dennoch bleibt insbesondere der islamistische Terrorismus eine reale Bedrohung. Radikalisierungs- und Anwerbeversuche richten sich häufig ganz gezielt an junge Menschen, insbesondere über digitale Kanäle.“
Eine wachsende Bedeutung im Bereich der -ausländischen Ideologie- kommt zudem Hybriden Bedrohungen zu.
Im Bereich der Spionage ist die Anzahl der Fälle von 18 auf 116 deutlich gestiegen und hat sich damit mehr als versechsfacht. In 104 Fällen handelt es sich um Drohnensichtungen, die mit rund 90 Prozent den Schwerpunkt bilden. Dabei kam es in 53 Fällen zu Verstößen gegen das Luftverkehrsgesetz; in 42 Fällen lagen Verstöße nach dem Strafgesetzbuch wegen Sicherheitsgefährdenden Abbildens vor. Die übrigen zwölf Fälle betreffen Verfahren gemäß § 87 StGB (Agententätigkeit zu Sabotagezwecken), wobei es sich fast ausschließlich um Drohnensichtungen über militärischen Standorten oder kritischer Infrastruktur handelt. Zudem wurden acht Fälle von Cybercrime erfasst, die ggf. im Kontext hybrider Bedrohungen stehen.
Insgesamt wurden 79 Ermittlungsverfahren eingeleitet, die konkret im Zusammenhang mit Hybriden Bedrohungen stehen.
Die Polizei Niedersachsen begegnet diesen neuen Herausforderungen mit gezielten Maßnahmen, etwa durch die Entwicklung eines Handlungskonzeptes sowie aktuell durch die Einrichtung eines im Polizeilichen Staatsschutz fest verankerten Fachstrangs „Hybride Bedrohungen“. Dieser wurde von einer landesweiten Expertengruppe unter Federführung des Landeskriminalamtes Niedersachsen erarbeitet.
Zur aktiven Bekämpfung von Drohnen – also deren Detektion, Verifikation und Abwehr – beschafft die Polizei Niedersachsen aktuell eine Grundausstattung, um erste wesentliche Fähigkeiten in diesen Bereich aufzubauen.
Innenministerin Behrens: „Niedersachsen ist bei der Bekämpfung Hybrider Aktivitäten – auch im Vergleich mit anderen Ländern – bereits gut aufgestellt. Wir haben frühzeitig Strukturen aufgebaut, Kompetenzen gebündelt und investieren gezielt in Fähigkeiten, die auf neue und komplexe Gefährdungslagen reagieren. Die Polizei Niedersachsen hat unter anderem ein Handlungskonzept zur Bekämpfung hybrider Bedrohungen erarbeitet und einen eigenen, im Polizeilichen Staatsschutz fest verankerten Fachstrang eingerichtet. Niedersachsen investiert zudem eine Millionensumme in Ausstattung zur Detektion, Verifikation und Abwehr von Drohnen. Es geht darum, auf neue Angriffsformen – wie gezielte Cyberattacken, Spionage oder Drohnenüberflüge – schnell und effektiv reagieren zu können. Zu diesem Zweck haben wir die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und relevanten Akteuren intensiviert, um Informationen frühzeitig auszutauschen und Bedrohungslagen umfassend zu bewerten.“
Ausgewählte Deliktsqualitäten, Themenfelder und Angriffsziele:
Die Anzahl der Gewaltstraftaten der PMK ist im vergangenen Jahr auf 308 (2024: 355) zurückgegangen. Den größten Anteil bilden dabei 110 Gewaltstraftaten mit einer rechten Tatmotivation (2024: 99), gefolgt von 97 Gewaltdelikten (2024: 122) mit einer linken Tatmotivation. Im Bereich „Sonstige Zuordnung“ sind die Gewaltdelikte von 93 im Vorjahr auf 55 deutlich zurückgegangen.
Die Zahl der antisemitischen Straftaten als Teil der Hasskriminalität ist von 449 auf 385 gesunken. Davon sind 282 rechtsmotiviert, gefolgt von 47 Taten mit ausländischer Ideologie.
Innenministerin Behrens: „Jede antisemitische Straftat ist eine zu viel! Der weit überwiegende Teil dieser Taten war auch im vergangenen Jahr einer rechten Tatmotivation zuzuordnen. Gleichzeitig hat die aktuelle Situation im Nahen Osten spürbare Auswirkungen, die wir klar benennen müssen: Vielfach wird die Schwelle von der legitimen Kritik an der Politik der israelischen Regierung zum Antisemitismus überschritten. Diese Grenzverschiebung ist inakzeptabel. Gerade vor dem Hintergrund unserer Geschichte können und dürfen wir antisemitische Straftaten, Relativierungen oder Schuldumkehr nicht dulden – unabhängig davon, unter welchem Deckmantel sie auftreten.“
Die Zahl der Straftaten gegen Amts‑ und Mandatstragende ist um rund 23 Prozent auf 797 Fälle gestiegen. Damit ist gegenüber dem Vorjahr mit 646 registrierten Taten ein deutlicher Anstieg und ein neuer Höchststand seit Beginn der Erfassung zu verzeichnen. Dabei haben die Fallzahlen in allen Phänomenbereichen zugenommen. Der überwiegende Anteil der Straftaten entfällt auf den Phänomenbereich „sonstige Zuordnung“ mit rund 66 Prozent. Es folgen der Phänomenbereich „rechts“ mit rund 18 Prozent sowie der Bereich „links“ mit rund 15 Prozent. Ausschlaggebend für den Anstieg waren wahlbezogene Straftaten, die rund 39 Prozent des Aufkommens ausmachen.
Innenministerin Behrens: „Angriffe, Bedrohungen und Einschüchterungen gegen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger richten sich nicht nur gegen Einzelpersonen, sondern direkt gegen das Fundament unserer Demokratie. Wer Menschen einschüchtert, weil sie politische Verantwortung übernehmen, greift das demokratische System selbst an. Der Schutz politisch Engagierter hat für uns deshalb höchste Priorität. Demokratie lebt vom offenen politischen Engagement – und dieses muss jederzeit ohne Angst möglich sein.“
Im Bereich der LSBTIQ‑feindlichen Hasskriminalität sind für das Jahr 2025 insgesamt 208 Straftaten registriert (2024: 222). Der überwiegende Teil der Taten entfällt auf die PMK „sonstige Zuordnung“, gefolgt von einem zunehmenden Anteil rechtsmotivierter Straftaten. Mehr als jede vierte Tat ist in den Monaten Mai und Juni erfasst worden. Davon stehen 15 Fälle im Zusammenhang mit Christopher‑Street‑Day‑Veranstaltungen.
Bei frauenfeindlichen Straftaten ist ein Fallzahlenanstieg von 32 auf 51 zu verzeichnen.
Die Zahl der Fälle von Hasskriminalität im Internet ist um rund 8 Prozent zurückgegangen. Mit insgesamt 1.587 registrierten Straftaten macht „Hass im Netz“ dennoch etwa jede fünfte Straftat der Gesamtfallzahlen aus. Den größten Anteil bilden mit rund 56 Prozent rechtsmotivierte Taten.

