Anzeige
Anzeige
Anzeige

Temporäre Halteverbote anlässlich des städtischen Winterdienstes

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Springe. Der Betriebshof der Stadt Springe stellt zurzeit an einigen Straßen im Stadtgebiet temporäre Haltverbote auf. Grund dafür ist die sichere Durchführung und die Gewährleistung des Winterdienstes.

Anzeige

In der kalten Jahreszeit werden bei drohender Glätte, oder auch Schnee, die Straßen in den Ortschaften geräumt und gestreut. Der Winterdienst findet dabei auch in engeren Wohnstraßen statt. Beim Winterdienst werden vom städtischen Betriebshof größere Fahrzeuge verwendet, die ggf. auch mit einem Schneeschild/-schaufel ausgestattet sein können. In der Vergangenheit wurde die Erfahrung gemacht, dass in einigen Wohnstraßen, die eine geringe Breite aufweisen, die großen Fahrzeuge nicht oder nur erheblich eingeschränkt durchfahren konnten, weil geparkte Fahrzeuge am Straßenrand die Durchfahrt blockiert haben.  

Um derartige Situationen zu vermeiden und den Winterdienst uneingeschränkt gewährleisten zu können, werden in den betreffenden Straßen entsprechende Haltverbote aufgestellt.

Betroffene Ortsteile und Strecken bzw. Streckenabschnitte:

Altenhagen I, Wittekindstraße

Eldagsen, Nordstraße

Springe, Zum Ebersberg, Göbelbastei, Wolfstalstraße

Völksen, Glückaufstraße, Bergmannstraße            

Der Stadt ist dabei bewusst, dass derartige Haltverbote eine Einschränkung für die Anwohner bedeuten können. Jedoch sind sie erforderlich, um den Winterdienst und damit die Verkehrssicherheit für die Allgemeinheit zu gewährleisten.

Die Haltverbote werden im Frühjahr wieder entfernt, sobald keine niedrigen Temperaturen mehr zu erwarten sind.

Anzeige