Anzeige
Anzeige
Anzeige

Tötungsdelikt in Barsinghausen: Zeugen geben Einblicke in das Familienleben - So geht es der Tochter (13)

Der Angeklagte vor dem ersten Prozesstag vor dem Landgericht Hannover. Quelle: Archivbild.

Hannover/Barsinghausen. In der Nacht auf den 23. März kam es in Barsinghausen zu einem Tötungsdelikt in einem Einfamilienhaus. Eine 38-jährige Frau erlitt so schwere Kopfverletzungen, dass sofort eingeleitete Reanimationsmaßnahmen ohne Erfolg blieben. Die 13-jährige Tochter wurde bei der Tat lebensgefährlich verletzt. Angeklagt wegen Mordes und weiterer Vergehen ist der 49-jährige Familienvater. Der Prozess läuft vor dem Landgericht Hannover. Am heutigen Tag wurden mehrere Zeugen gehört, die Einblicke in ein gewaltvolles Familienleben gaben. Auch der aktuelle Gesundheitszustand der lebensgefährlich verletzten Tochter wurde beleuchtet.

Anzeige

Sohn schilderte die Tatnacht bei der Polizei

Zu Beginn des dritten Verhandlungstages wurde eine Polizistin (44) aus Hannover gehört, die nach der Tat den 15-jährigen Sohn vernahm. Der Junge hatte in der Tatnacht die Polizei gerufen, seinem Vater einen Hammer abgenommen und ihn dazu bewegt, das Haus zu verlassen.

Die Polizistin erklärte, wie sie den Jungen über seine Rechte aufklärte und auch darüber, dass er nicht gegen seinen Vater aussagen müsse. Der Junge wollte der Erklärung nach aber vor der Polizei aussagen. So habe er über ständige Streitigkeiten zwischen Vater und Mutter berichtet und davon, dass der Vater seiner Mutter außer Hausarbeit und Kindererziehung alles verboten habe. Auch der Junge beschrieb in der Befragung eine schon zuvor im Prozess erwähnte Situation am Wochenende der Tat. So habe der Vater seiner Mutter den Besuch mit Kindern bei der Tante verboten. Die Kinder wollten daraufhin nicht zusammen mit dem Vater zu dessen Freund. Hierbei soll es zwischen Vater und Mutter zu einem erneuten Streit gekommen sein. In der Nacht auf Montag sei es dann zu der Tat gekommen.

„Der Junge sagte, dass er nicht schlafen konnte und gegen 1 Uhr einen Schrei hörte. Aufgrund der Stimmlage habe er sofort an seine Mutter gedacht“, so die Polizistin. Auf der Treppe traf er dann aber seinen Vater an, der ihm sagte, er selbst habe schlecht geträumt und geschrien und der Sohn solle wieder in sein Zimmer gehen. Der Junge habe daraufhin seiner Schwester (13) geschrieben, die dann nach der Mutter sehen wollte. Wieder hörte der Junge einen Schrei. Als er hinunterging, sah er seinen Vater mit einem Hammer in der Hand. Auch viel Blut habe er im Schlafzimmer der Mutter gesehen sowie die reglose Mutter und Schwester. Beide seien nicht ansprechbar gewesen. Er habe seinem Vater den Hammer abgenommen und dann die Schlafzimmertür von innen zugehalten, damit der Vater nicht hineinkommen könne, und die Polizei über sein Handy angerufen.

Sohn berichtete von früherer Gewalt

Die Polizistin wollte bei der Befragung auch von dem Jungen wissen, ob es schon zuvor Streitigkeiten und Gewalt gegeben habe. Der Junge berichtete von Schlägen, als die Familie noch in Afghanistan lebte, was sich in Deutschland nicht geändert habe. Auch verbale Gewaltandrohungen habe es gegeben. Die Familie habe regelmäßig eine Moschee besucht. Da der Vater nicht berufstätig war, habe sich vieles nur zu Hause abgespielt, gab die Polizistin den 15-Jährigen wieder. Alkohol soll der Vater nicht konsumiert haben.

Gerichtsmediziner schilderte schwere Verletzungen

Gehört wurde vom Gericht auch der Gerichtsmediziner, der Vater und Tochter nach der Tat untersuchte und begutachtete. Der 47-jährige Sachverständige gab an, dass der Familienvater und Angeklagte mit 2,58 Promille in das Krankenhaus Gehrden eingeliefert wurde. Er habe ansonsten nur einige Abschürfungen an Händen und im Gesicht gehabt, was möglicherweise von der Verhaftung herrühren könnte.

Die Untersuchung der Tochter zeigte ein ganz anderes Bild. Er habe sie in der MHH angetroffen. Auf dem Verband um den Kopf habe gestanden, dass der Knochendeckel fehle. Er beschrieb weiter diverse Verletzungen. Darunter Schnittverletzungen aufgrund einer passiven Abwehrhaltung, Trümmerfrakturen, offenes Schädel-Hirn-Trauma, Hirnschwellungen und einen Bruch des Hinterkopfes. Auch Teile der Muskulatur und Venen am Oberkörper seien durchtrennt gewesen. „Zusammenfassend kann man sagen, der Zustand war akut lebensbedrohlich.“ Die Richterin wollte wissen, wie nah die 13-Jährige dem Tod war. „Ohne die Reanimation vor Ort und den schnellen neurologischen Eingriff wäre sie verstorben“, so der Gerichtsmediziner. „Die Gewalteinwirkung muss massiv gewesen sein.“ Ob zuerst Schnittwunden oder die stumpfe Gewalteinwirkung auf den Kopf erfolgten, konnte der Mediziner nicht ausmachen. Plausibel sei aufgrund der Abwehrverletzungen jedoch, dass zuerst die Schnittverletzungen erfolgten. Laut Anklage soll der Angeklagte ein Cuttermesser für den Angriff genutzt haben.

Tochter kann nicht am normalen Leben teilnehmen

Die Richterin interessierte sich auch für den Genesungsstand der Tochter. Auch wenn dies nicht zu seinem Fachbereich gehöre, so der Gerichtsmediziner, könne die 13-Jährige nicht am normalen Leben teilnehmen. Sie könne mit Hilfsmitteln wieder kurze Strecken laufen. Sprechen könne sie jedoch nicht. Sie teile sich mit unklaren Lauten mit und könne auf Sprachkarten zeigen.

Tante berichtete von Gewalt und Drohungen

Um sich ein Bild des Familienlebens zu machen, wurde auch die Tante als Zeugin gehört, die die Ehefrau am Wochenende vor der Tat noch besuchen wollte. Die 43-Jährige und ihr Mann hätten sich gefreut, als 2022 weitere Familie nach Deutschland kam. Die Verstorbene, ihre Nichte, habe nach der Ankunft mit ihrer Familie zwei Tage bei ihnen gewohnt, bevor es in ein Asylbewerberheim ging. Anfangs habe man sich häufiger gesehen und ihre Nichte sei froh gewesen, in Deutschland zu sein. Das Bild änderte sich nach den Ausführungen der 43-Jährigen jedoch mit der Zeit. Der Angeklagte habe bei Besuchen oft keinen Kontakt gesucht und später auch Besuche verboten.

Am Telefon habe ihre Nichte ihr stets weinend von Gewalt und Drohungen berichtet. Dies soll demnach schon nach der Hochzeit in Afghanistan begonnen haben. Die 38-jährige Mutter habe ihrer Tante auch berichtet, dass sie nach Schlägen bereits ein Kind in der Schwangerschaft verloren habe. Auch dafür habe es wieder Schläge gegeben, da sie das Kind laut Ehemann absichtlich verloren habe, gab die Mutter gegenüber ihrer Tante an. Auch in Deutschland habe sich die Situation nicht verbessert. Es habe Schläge gegeben, wenn sie ihr Kopftuch abnahm oder ihrer Familie erzählte, dass ihr Mann arbeitslos sei. Auch nachdem sie sich einmal die Lippen rot schminkte, habe es unvermittelt Schläge gegeben, habe ihre Nichte ihr weinend erzählt.

„Sie hat viel geweint und hatte immer Angst. Jeder ihrer Schritte wurde überwacht. Sie hatte das Leben satt“, so die Tante.

Rückkehr nach der Flucht ins Frauenhaus

Ob sie der Nichte nicht eine Trennung nahegelegt habe, wollte die Richterin wissen. Doch eine Scheidung wurde nie besprochen. Stets habe der Ehemann sich entschuldigt und versprochen, es nie wieder zu tun. Auch die Familie des Mannes habe sich gemeldet und Besserung versprochen. So kehrte die Mutter auch nach der Flucht in ein Frauenhaus rund fünf Monate vor der Tat zurück nach Hause. „Wir haben uns nicht mehr eingemischt. Sie wollte Hilfe bei einem Imam suchen, der den Streit schlichten sollte.“

Die Tante erinnerte sich noch an eine Aussage, dass ihre Nichte davon sprach, dass ihr Mann sie nicht leben lassen wolle, wenn sie ihn verlasse. „Sie hatte Angst, dass ihr im Schlaf etwas passiert.“

Mutter starb an schweren Kopfverletzungen

In der Nacht auf den 23. März starb die Mutter aufgrund schwerster Kopfverletzungen durch stumpfe Gewalteinwirkung. Unter Begleitung eines Notarztes wurde die lebensgefährlich verletzte 13-Jährige damals in ein Krankenhaus gebracht. Darüber hinaus befanden sich der 15-jährige Sohn sowie drei weitere Kinder der Familie im Alter von zehn, sechs und zwei Jahren in der Wohnung. Sie blieben unverletzt.

Vor einem Haftrichter erklärte der angeklagte Familienvater später, sich nicht an die Tat erinnern zu können. Bislang hat er sich nicht vor Gericht geäußert. Sein Verteidiger kündigte eine Einlassung jedoch an.

Am 3. November geht der Prozess weiter.

Anzeige