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Verfassungsschutz stuft AfD als gesichert rechtsextremistisch ein

Alice Weidel und Tino Chrupalla, AfD. Foto: AfD

Karlsruhe. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die gesamte Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Dies berichten derzeit diverse Medien, darunter Spiegel online und Tagesschau. Diese Entscheidung stellt einen Wendepunkt in der Bewertung der Partei dar, die zuvor nur als rechtsextremer "Verdachtsfall" eingestuft war. Bisher waren lediglich die Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt als verfassungsfeindlich eingeordnet worden.

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Die Klassifizierung als „gesichert" erlaubt es dem Verfassungsschutz, strengere nachrichtendienstliche Mittel anzuwenden, darunter die Beobachtung von Parteitreffen, Telefonabhörungen und das Anwerben von Informanten. Diese Erweiterung der Überwachungsmaßnahmen könnte auch einen Impuls für die politische Diskussion über ein mögliches Verbot der AfD geben. Ein solcher Antrag könnte von Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden. Für viele Parlamentarier war die Einstufung als „gesichert" rechtsextrem eine entscheidende Voraussetzung, um diesen Schritt ernsthaft zu erwägen, heißt es in den verschiedenen Medienberichten.

Die Neubewertung der AfD, die von Parteiführern wie Alice Weidel und Tino Chrupalla geleitet wird, basiert Medienberichten nach auf einem umfangreichen Gutachten mit über 1.100 Seiten. Dieses dokumentiert zahlreiche Belege für den verfassungsfeindlichen Charakter der Partei. Der Verfassungsschutz kritisiert in seinem Bericht insbesondere das „ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis", das in der AfD vorherrsche, und hebt hervor, dass die Partei Personen mit „Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern" nicht als gleichwertige Mitglieder des deutschen Volkes betrachte.

Die Veröffentlichung des Gutachtens wurde zunächst von politischen Ereignissen, wie dem vorzeitigen Ende der Ampel-Koalition und der anstehenden Bundestagswahl im Februar 2025, beeinflusst. Aus Gründen der Chancengleichheit wollte die Behörde vor der Wahl keine Hochstufung vornehmen, heißt es von Spiegel online.

Zusätzlich, so heißt es in den Medienberichten, seien Ermittlungen auf Verbindungen der AfD zum gewaltbereiten Rechtsextremismus gestoßen. Im November wurden acht Männer verhaftet, die angeblich der mutmaßlichen Terrorgruppe "Sächsische Separatisten" angehören, darunter drei Mitglieder der AfD. Eine ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete ist bereits seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft, da sie gemeinsam mit einer "Reichsbürger"-Gruppe einen Staatsstreich geplant haben soll.

Die neue Bewertung des Verfassungsschutzes rückt die AfD erneut ins Zentrum der politischen Auseinandersetzung in Deutschland. Ob dies zu einem Verbot der Partei führen wird, bleibt abzuwarten. Die kommenden Monate dürften jedoch von intensiven Diskussionen geprägt sein.

Zur neuen Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Partei erklärt die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens:

„Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Partei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist für die Bundesrepublik von kaum zu unterschätzender Tragweite. Sie ist angesichts der zigfachen menschenverachtenden Äußerungen ihrer Repräsentanten in den vergangenen Monaten allerdings auch keine Überraschung. Die AfD hetzt unablässig gegen Geflüchtete und Migranten und betrachtet auch Menschen mit Migrationshintergrund als Deutsche zweiter Klasse. Sie fantasiert mittlerweile unverhohlen und offen über die sogenannte ‚Remigration‘ von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern aus der Mitte unserer Gesellschaft. Es ist richtig und wichtig, dass unser Rechtsstaat mit den Ämtern für Verfassungsschutz über schlagkräftige Instrumente verfügt, um gegen Bestrebungen, die sich gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung richten, vorzugehen und unsere Demokratie zu schützen. Die neue Bundesregierung wird sich das eingestufte Gutachten des Bundeamtes für Verfassungsschutz nun sehr genau anschauen und intensiv prüfen müssen, welche juristischen Konsequenzen sich daraus für ein mögliches Verbotsverfahren ableiten lassen. Auf die Einstufung der AfD Niedersachsen als Verdachtsobjekt des Verfassungsschutzes hat das Gutachten zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen. Die Erkenntnisse, die sich daraus gegebenenfalls mit Blick auf mögliche Bezüge nach Niedersachsen ergeben, werden jedoch intensiv ausgewertet und in das weitere Einstufungsverfahren einfließen.“

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