Pattensen. Im Stadtgebiet der Stadt Pattensen und deren Ortsteilen ist die Reinigung der Geh- und Radwege, zu der auch die Entfernung von Laub, Kastanien, Beeren gehört, per Satzung auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der an die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze angrenzenden Grundstücke übertragen.
Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Pattensen sind Grundstückseigentümer nicht nur für die Reinigung des Gehweges vor ihrem Haus zuständig, sondern auch für eine saubere Gosse bzw. einen ungehinderten Abfluss des Regenwassers in den Gully. Keinesfalls darf das Laub in die Gosse gekehrt werden, da Laub den Wasserabfluss in der Gosse hemmt und Straßen überspült werden können.
Eine Reinigung der Gosse entfällt lediglich an den Grundstücken, an deren die Kehrmaschine fährt, da eine Übertragung für diese öffentliche Straßenfläche gem. Straßenreinigungssatzung nicht erfolgt ist.
Die Stadt Pattensen bittet deshalb alle betroffenen Anlieger, hier zeitnah eine Reinigung durchzuführen.
Außerdem müssen Geh- und Radwege so freigehalten werden, das eine gefahrlose Nutzung möglich ist. Es dürfen beispielsweise keine Zweige und Äste von Büschen oder Bäumen hineinragen. Das sogenannte Lichtraumprofil von min. 2,50 m über dem Fußweg muss gegeben sein. Das Gleiche gilt analog für den Straßenverkehr, wobei hier eine lichte Höhe von 4,50 m angesetzt wird.
Entsprechend sind Zweige/Äste zu entfernen bzw. zurück zu schneiden.
Außerdem sind Schilder, amtliche Verkehrszeichen, Beleuchtungseinrichtungen und Sichtdreiecke frei zu halten und dürfen in Ihrer Funktion nicht eingeschränkt sein.Das anfallende Herbstlaub kann mit dem normalen Grünabfall entsorgt oder auf dem Wertstoffhof AHA Pattensen, Ludwig-Ehrhardt-Str. 22 in Pattensen oder den Grünannahmestellen in der Region Hannover abgegeben werden.In einigen Straßen, in denen viele große städtische Bäume im öffentlichen Straßenraum stehen, wurden Körbe zur Erleichterung der Laubbeseitigung im Sinne der Straßenreinigungspflicht aufgestellt. Das heißt, es darf nur das Laub in die Körbe eingefüllt werden, welches von den öffentlichen Gehwegen und Straßen beseitigt wird.Auf keinen Fall darf Hecken- und Strauchschnitt, Kompost oder sonstiger Unrat/wilder Müll darüber entsorgt werden.