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Förderschwerpunkte an Grundschulen sollen bleiben

Die Frist als Förderschwerpunktschulen soll wie bei der Regenbogenschule in Weetzen auch bei der Grundschule in Benthe verlängert werden.

Benthe / Weetzen.

Die Grundschulen Benthe und Weetzen sind als Förderschwerpunktschulen in den Bereichen Sehen (Benthe) und körperliche sowie motorische Entwicklung (Weetzen) für die Beschulung beeinträchtigter Kinder verantwortlich. Die Dauer war bis zum 31. Juli 2018 befristet. Diese Frist soll nun verlängert werden. Erstmals beschäftigt sich der Bildungsausschuss der Stadt Ronnenberg heute um 17 Uhr mit dem Thema. Die Sitzung findet im großen Sitzungszimmer des Rathauses 2 statt.

Eine Verlängerung der Frist ist auf Antrag des Schulträgers nun bis zum 31. Juli 2024 bei der Landesschulbehörde möglich. Laut Vorlage eignen sich die beiden Grundschulen insbesondere durch ihre baulichen Bedingungen für den inklusiven Betrieb mit dem jeweiligen Förderschwerpunkt. Die Verwaltung gibt an, dass die anderen Grundschulen in der Stadt einen uneingeschränkten Betrieb als inklusive Schulen noch nicht gewährleisten können, da die baulichen Maßnahmen hierfür noch nicht durchgeführt wurden. Eine Verlängerung gibt beeinträchtigten Kindern laut Vorlage die Möglichkeit, eine Schwerpunktschule zu besuchen, wenn die bevorzugte Grundschule im Stadtgebiet keine inklusive Beschulung nicht ermöglichen kann.