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Region erteilt Ausnahmegenehmigung zur Wolfsentnahme

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Region. Die Region Hannover erteilt als zuständige untere Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes. In engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu Rissereignissen ist zudem die Entnahme anderer Individuen des betroffenen Rudels zulässig. Die Ausnahmegenehmigung wird bis Ende Februar 2024 befristet. Der zur Entnahme berechtigte Personenkreis ist von der Region Hannover definiert..

Seit dem Frühjahr 2022 häufen sich die Rissereignisse im Revier des betroffenen Rudels. Es ist nachgewiesen, dass das Tier, auf das sich die Ausnahmegenehmigung bezieht, mehrfach erfolgreich zum Selbstschutz befähigte Tierherden angegriffen hat. Das wiederkehrende, erlernte Rissverhalten lässt weitere ernste Schäden erwarten. Die untere Naturschutzbehörde hat sich deshalb nach ausführlicher rechtlicher Prüfung und intensiver Abwägung zwischen Artenschutz und den berechtigten Interessen der Tierhalter*innen für das Erteilen einer Ausnahmegenehmigung entschieden. Die Entscheidung ist eng mit dem niedersächsischen Umweltministerium abgestimmt worden.

Die Ausnahmegenehmigung mit einer ausführlichen Begründung ist ab sofort zur Information der Öffentlichkeit unter www.bekanntmachungen.region-hannover.de abrufbar. In der kommenden Woche wird die Genehmigung offiziell wirksam, dann steht der Rechtsweg gegen die Entscheidung der Region Hannover offen. Der Sofortvollzug der Ausnahmegenehmigung wird angeordnet, sodass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.