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Region Hannover genehmigt Ronnenberger Haushalt 2018

Ronnenberg.

Die Region Hannover hat am Mittwoch, 11. April, und damit rund fünf Wochen nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Ronnenberg die Haushaltssatzung der Stadt Ronnenberg für das Haushaltsjahr 2018 ohne Einschränkungen  genehmigt. Der Ergebnishaushalt 2018 ist insgesamt in Ertrag und Aufwand bei einem Gesamthaushaltsüberschuss von 19.600 Euro ausgeglichen. Dieser Saldo resultiert aus einem Defizit im ordentlichen Bereich von -239.100 Euro und einem positiven Ergebnis im außerordentlichen Bereich von 258.700 Euro. Die drei folgenden Haushaltsjahre 2019 und 2021 sind ebenfalls in der Planung ausgeglichen.

Kritisch werden von der Kommunalaufsicht die im Haushaltsjahr 2017 vorgesehenen weiteren Kreditaufnahmen für Investitionen in Höhe von 7,27 Millionen Euro sowie die veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4,11 Millionen Euro gesehen, die die bestehende hohe Gesamtverschuldung der Stadt weiter ansteigen lassen. Dennoch hat die Region Hannover als Kommunalaufsichtsbehörde die Festsetzung der Kredit- und Verpflichtungsermächtigungen der Haushaltssatzung 2018 genehmigt, um die notwendigen Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen in die Infrastruktur und städtisches Vermögen schwerpunktmäßig der Pflichtaufgabenbereiche Abwasser, Brandschutz und Bildung sowie Kinderbetreuung in 2018 und 2019 sicherstellen zu können.

Die Kommunalaufsicht erwartet dennoch von der Stadt Ronnenberg eine konstruktive Auseinandersetzung mit den geplanten Investitionen im Hinblick auf Notwendigkeit und zeitliche Unabdingbarkeit. Die Abhängigkeit von kreditfinanzierten Investitionen bei steigender Verschuldung innerhalb des Finanzplanungszeitraumes wird für die Stadt Ronnenberg künftig eine wohlüberlegte Fortsetzung ihrer Investitionstätigkeit erforderlich machen, um die Verschuldung nicht noch weiter anwachsen zu lassen.

Bei der Genehmigung des Haushalts 2017 hatte die Region angemerkt, dass die Stadt Ronnenberg die Entschuldung nicht aus den Augen verlieren darf, gerade zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit für zukünftige Generationen. Alle städtischen Organe sollten sich mit der Entwicklung der Finanzlage weiterhin kritisch auseinandersetzen und in ihre zukünftigen Entscheidungen mit einbeziehen.

 

Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit wurde der gegenüber dem Vorjahr unveränderte Höchstbetrag der Liquiditätskredite von 25 Mio â‚¬ für das Jahr 2018 sowie der Stellenplan genehmigt, gegen welchen seitens der Kommunalaufsicht keine Bedenken bestanden.