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Satzungsanpassung: Kitas, Tagespflege und Gebührenfreiheit

Foto: pixabay

Ronnenberg.

Die Stadt Ronnenberg will die Satzungen der Kindertagesstätten und der Tagespflegen anpassen. Heute wird das Thema um 17 Uhr im Bildungsausschuss der Stadt Ronnenberg in der Aula der Marie-Curie Schule in Empelde besprochen.

Grund für die Satzungsänderung der Kita-Gebühren ist die vom Land Niedersachsen beschlossene Gebührenfreiheit ab dem dritten Lebensjahr. Die Stadt Ronnenberg hat nun zwei Alternativen erarbeitet. In Variante zwei wird die Satzung im Hinblick auf die Beitragsfreiheit ab dem dritten Lebensjahr und eine Beitragsfreiheit bei einer Betreuung von über acht Stunden geändert. In der ersten Alternative soll noch die Geschwisterermäßigung bearbeitet werden.
Die Beitragsfreiheit ab dem dritten Lebensjahr gilt für eine Betreuungszeit von höchstens acht Stunden. Dies gilt dann ab dem ersten Monat, in dem das dritte Lebensjahr vollendet wurde. Nicht von der Beitragsfreiheit betroffen sind die Verpflegungskosten und die Elternbeiträge für Sonderbetreuungen.
Eine Gebühr wird dann für die Betreuung erhoben, wenn Sonderöffnungszeiten durch Früh- und Spätdienst eine acht Stunden Betreuung überschreiten. "Dies dient unter anderem dazu, die Nachfrage auf das notwendige Maß zu begrenzen und für die gesonderte Bereitstellung von Personalstunden einen höheren Kostendeckungsgrad zu erreichen. Im Übrigen wird die Inanspruchnahme der über acht Stunden Betreuungszeit täglich hinausgehenden Betreuung auch ausdrücklich nicht vom Land erstattet", erklärt die Verwaltung. Da eine Berechnung des Einkommens nicht im Verhältnis mit dem Verwaltungsaufwand steht, soll dies nicht länger berücksichtigt werden. Die Verwaltung rechnet hier mit einem Mehrertrag von rund 28.800 Euro. Auch bei den Geschwisterermäßigungen soll sich, zumindest in Alternative eins, etwas ändern: Sobald ein Kind das dritte Lebensjahr erreicht, soll es nicht mehr als Zählkind bei den Geschwisterermäßigungen berücksichtigt werden.

Auch im Bereich der Kindertagespflege soll sich was tun: Die Verwaltung will ebenfalls die Gebührenfreiheit von bis zu acht Stunden und ab dem dritten Lebensjahr umsetzen und mit Qualifizierungsstufen, höheren Geldleistungen, Freihaltegeldern Zuschüssen und Elterngebühren das Angebot stärken und attraktiver machen. Durch die Einführung einer gebührenfreien Betreuung kommt es zu Mindereinnahmen von rund 22.500 Euro pro Jahr, dafür jedoch zu einer Gleichstellung der Tagespflege und der Kita. Mit höheren Geldleistungen will die Verwaltung außerdem die Tagesmütter dazu bringen, sich weiter zu qualifizieren. So soll eine 160-Stunden-Qualifikation mit 4,39 Euro die Stunde honoriert werden. Ein staatlicher Erzieher oder eine Tagesmutter mit vergleichbarer Ausbildung erhalten schon 5,14 Euro die Stunde. Der Mehraufwand beläuft sich auf 13.650 Euro pro Jahr. Auch das Freihaltegeld, bei dem Plätze für den Vertretungsfall frei gehalten werden, sollen von 150 Euro auf 200 Euro erhöht werden. Der jährliche Mehraufwand beläuft sich auf 1.800 Euro. Für Tagesmütter, die in Ronnenberg tätig sind oder Kinder mit Wohnsitz in Ronnenberg betreuen sollen zukünftig auch einen Zuschuss erhalten: So soll bei einer Betreuung von 5,5 Stunden pro Tag zusätzlich 30 Euro pro Kind und Monat draufkommen, bei einer Betreuung bis zu fünf Stunden pro Tag zusätzlich 20 Euro. Der Mehraufwand für die Verwaltung beläuft sich auf 23.160 Euro. Die Elterngebühren liegen im Tagespflegebereich mit 37,50 Euro unter dem Regionsdurchschnitt von 39,14 Euro. Aus diesem Grund wird eine Erhöhung auf 40 Euro vorgeschlagen, die einen Mehrertrag von 10.800 Euro erzielen kann.

Passend zu den Themen hat sich nun auch die Gruppe SPD-Linke aus dem Ronnenberger Stadtrat mit zwei Anträgen zu Wort gemeldet. Die Verwaltung wird beauftragt, "Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Erzieher durch rechtlich zulässige Sonderzahlungen oder andere Initiativen" zu ergreifen, um die Attraktivität in den Kitas zu bessern. Im zweiten Antrag soll die Verwaltung außerdem auch die Bedingungen der Tagesmütter verbessern. Das Tagespflegeangebot sei eine mit der Kita-Betreuung gleichzustellende Leistung, die jedoch unterschiedlich bezahlt werden und somit eine Beitragsfreiheit bei der tagespflege beantragt wird. Die Finanzierung beider Anträge sei mit der veränderten Geschwisterermäßigung und der Gebührenpflicht für Sonderdienste möglich.

Weiterführende Informationen finden Sie in den PDF-Dateien, die unter diesem Artikel angehängt sind.

Der Artikel wurde aktualisiert. Die Sitzung findet in der KGS Empelde statt