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Wasserpreis wird 2024 in Ronnenberg deutlich ansteigen

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Ronnenberg. Die Energie- und Wasserversorgung Ronnenberg (EWA) sieht sich gezwungen, den seit Juli 2004 und damit fast 20 Jahren unverändert belassenen Wasserverkaufspreis von 1,55 €/m³ netto auf nunmehr 2,20 €/m³ anzuheben. Auch die Zählergrundgebühr von zuletzt 72 € jährlich muss auf künftig 99,25 € angehoben werden. Hier war zuletzt Mitte 2017 mit einer Anhebung von bis dahin 36 € jährlich auf eine gestiegene Fixkostensituation des Unternehmens reagiert worden..

Der Jahresüberschuss ist im Jahr 2022 mit rund 19.000 Euro deutlich niedriger ausgefallen als in den Vorjahren. Auch für das ablaufende Geschäftsjahr 2023 rechnet die Geschäftsführung der EWA im sog. Forecast mit einem betrieblichen Ergebnis vor Steuern in ähnlicher Größenordnung. Diese Geschäftsentwicklung würde langfristig einen deutlichen Abbau der für einen Versorgungsbetrieb als auskömmlich zu betrachtenden Eigenkapitalquote von aktuell 51% bedeuten. Von daher sahen sich die Verantwortlichen der EWA veranlasst, hier rechtzeitig mit einer Anpassung der Wasserverkaufspreise gegen zu steuern.

Geschäftsführer Frank Schulz sagt hierzu, dass eine langfristige Stabilisierung der Eigenkapitalquote bei einem Versorgungsunternehmen wie der EWA vorrangig dazu dient, das Realkapital des Unternehmens, also das Vermögen abzüglich der Verbindlichkeiten, zu erhalten. Andernfalls entstünde bei einer dauerhaft sinkenden Eigenkapitalquote ein erhöhter Finanzierungsbedarf für die dringend erforderlichen Erneuerungsinvestitionen am Leitungsnetz der EWA. Die aktuell ungünstigen Verhältnisse am Kapitalmarkt würden so zu einem tendenziell wachsenden Zinsanteil im Wasserpreis führen. Schulz rechnet in diesem Zusammenhang vor, dass bei Zugrundelegung des aktuellen Zinsniveaus je 100.000 Euro zu finanzierenden Investitionen der Mengenpreis in der Folge um ca. einen Cent ansteigen müsste. Von daher sei die langfristig angelegte Preisstrategie der EWA auch im Sinne ihrer Kunden.

Maßgebliche Bestimmungsfaktoren für die Kalkulation der insoweit für die Stabilisierung der städtischen Tochtergesellschaft erforderlichen Preisanhebungen beim Mengenpreis sowie den Zählergrundgebühren sind neben der allgemeinen Tarifsteigerung für das technische Personal und den inflationsbedingten Effekten die aus dem neuen Bündelwasserlieferungsvertrag mit dem Vorlieferanten Harzwasserwerke zu Buche schlagenden ab 2024 stark ansteigenden Wasserbezugskosten der EWA. Auch seit Jahren gestiegene Unterhaltungskosten am Verteilnetz der EWA machen sich deutlich bemerkbar. Wegen der nach wie vor bedingt durch den Fachkräftemangel angespannten Kapazitätslage im Tiefbaubereich sind hohe Abrechnungspreise für die zu beauftragenden Drittleistungen sowie zusätzlich seit 2021 zu leistende Vorhaltepauschalen für den Störungsdienst Kostenfaktoren, die nunmehr ab 2024 an den Kunden durchgereicht werden müssen.

EWA rechnet vor:

Die Auswirkungen der Preisanhebung betragen für einen klassischen 4-Personen-Haushalt mit einer Jahresverbrauchsmenge von 150 m³ bei brutto 133,48 Euro jährlich und damit rd. 11 Euro monatlich.

Der Einpersonenhaushalt mit 50 m³ Jahresverbrauch wird mit 63,93 € brutto jährlich und damit 5,33 € monatlich belastet.

Trotz der beschlossenen Preisanhebung bleiben die Konditionen unter denen von enercity, die den größten Stadtteil zuverlässig seit etlichen Jahren mit Trinkwasser vorwiegend aus dem Fuhrberger Feld nördlich Hannover versorgt