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B217: Landesbehörde saniert die Bundesstraße von Hannover nach Weetzen

Symbolfoto.

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Hannover/Weetzen. Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant, die B217 beginnend vom Bereich des Tönniesbergkreisels in Hannover in südlicher Richtung bis nach Weetzen (Nord) auf einer Länge von ca. sechs Kilometern umfassend zu sanieren.

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Konkret ist vorgesehen, auf gesamter Länge die Asphaltdeck- und -binderschicht und Bankette zu erneuern. Weiterhin werden Gossen- und Kanalarbeiten durchgeführt. Innerhalb des Kreisels werden für Zufußgehende und Radfahrende sämtliche Überquerungen neu hergestellt. Die gesamte Maßnahme wird in mehrere Bauabschnitte unterteilt.

Der erste Bauabschnitt betrifft den Bereich des Tönniesbergkreisels und Teile der Hamelner Chaussee. Im Zeitraum von 20. März bis voraussichtlich zum 07. April ist der Bereich einschließlich des gesamten Kreisverkehrsplatzes B217 / B65 bis zum Knotenpunkt B217 / Wallensteinstraße / Bornumer Straße nicht befahrbar. Die Shell-Tankstelle an der Bückeburger Allee bleibt jederzeit erreichbar. Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, folgenden rechtzeitig ausgeschilderten Umleitungsbeschilderungen zu folgen:

U1: Von Frankfurter Allee (B6) über Bornumer Straße nach Bückeburger Allee (B 65),

U3: Von Hamelner Chaussee (B217) über Bornumer Straße zum Deister-Platz (B 6),

U4: Von Westschnellweg (B6) über Bornumer Straße zur Hameler Chaussee (B 65).

Fußgänger und Radfahrer können die B217 östlich des Kreisels mithilfe einer mobilen Ampel sicher überqueren.

Die Arbeiten wurden bewusst in den Zeitraum der Osterferien gelegt, um die verkehrlichen Einschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren.

Über die weiteren Bauabschnitte und die damit einhergehenden Einschränkungen wird die Landesbehörde auf dem üblichen Wege rechtzeitig informieren. Eine weitere Vollsperrung ist derzeit nicht vorgesehen.

Das Ende der Gesamtmaßnahme wird für dieses Jahr angestrebt. Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf ca. sechs Mio. Euro und werden vom Bund getragen.

Die Landesbehörde weist darauf hin, dass es zu witterungsbedingten oder baubedingten Verzögerungen kommen kann und bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen sowie um gegenseitige Rücksichtnahme.

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