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Start der Brutsaison im März - Gehölzarbeiten noch bis 29. Februar erlaubt

Symbolfoto. Quelle: Pixabay.

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Region. Im März beginnt offiziell die Brut- und Nistzeit von Vögeln. Bereits seit ein paar Wochen kann man immer wieder Vögel singen, pfeifen und trillern hören. Mit diesem Balzgesang soll die weibliche Vogelwelt beeindruckt und eine geeignete Partnerin gefunden werden. Für viele Vögel wird es jedoch zunehmend schwieriger, in der Natur geeignete Nistplätze zu finden.

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„Dort, wo Hochstammobstbäume fehlen und große Bäume nicht mehr alt und morsch werden dürfen, wo Hecken als Hindernisse angesehen und Nischen sowie Spalten an Hausfassaden entfernt werden oder von vornherein nicht vorhanden sind, haben unsere Vögel, aber auch Tiere wie Siebenschläfer, Eichhörnchen, Wildbiene und Fledermaus keine Möglichkeit, geeignete Brut- und Lebensstätten zu finden“, erklärt Frederik Eggers, Naturschutzreferent beim NABU Niedersachsen. Umso wichtiger sei es, die Vögel zum Start der Brutsaison mit künstlichen Nisthilfen zu unterstützen.

Für verschiedene Vogelarten unterschiedliche Nisthilfen anbringen

Über den gängigen Meisenkasten hinaus gibt es noch eine Vielzahl weiterer Kästen. Je nach Durchmesser des Einfluglochs werden sie von unterschiedlichen Vogelarten bewohnt. So bevorzugt die kleine Blaumeise ein Einflugloch mit einem Durchmesser von 26-28 Millimeter, während für die Kohlmeise ein Durchmesser von 32 Millimetern optimal ist. Stare benötigen mit 45 Millimetern ein etwas größeres Einflugloch. Aufgrund der Größe werden diese Kästen auch gerne von Eichhörnchen und Haselmaus genutzt. Was nicht vergessen werden darf: viele Vogelarten können mit den klassischen Nistkästen gar nichts anfangen und benötigen davon abweichende Nisthilfen. Nischenbrüter wie Rotkehlchen, Grauschnäpper, Bachstelze sowie Garten- und Hausrotschwanz freuen sich über Nisthilfen in Form von Halbhöhlen. Auch Mauersegler, die ab Anfang Mai durch unsere Straßenschluchten kurven sowie Rauch- und Mehlschwalben benötigen Unterstützung in Form von künstlichen Nisthilfen. Da sie Koloniebrüter sind, kann man für sie direkt mehrere Nester nebeneinander anbringen.

Nistkästen richtig anbringen

Nistkästen werden in einer Höhe von zwei bis drei Metern aufgehängt und sind mit dem Einflugloch optimalerweise Richtung Osten/Süd-Osten ausgerichtet. Damit es bei Regen im Kasten nicht nass wird, muss er in jedem Fall senkrecht oder leicht nach vorne geneigt aufgehängt werden. Zur Befestigung an Bäumen eignen sich feste Drahtbügel oder rostfreie Alu-Nägel. „Nistkästen in der Nähe von Gebüschen sind ideal, da Äste und Zweige den jungen Vögeln bei ihren ersten Flugversuchen gute Start- und Landemöglichkeiten bieten und sie im dichten Geäst gut geschützt sind. Bei Halbhöhlen sollte zudem darauf geachtet werden, dass sie leicht versteckt angebracht werden und so ein gewisser Schutz vor Räubern gewährleistet wird“, so Eggers.

Der NABU Niedersachsen hat zu diesem Thema umfangreiche Materialien in einem Info-Paket zusammengestellt: Darin befinden sich eine 30-seitige Bauplansammlung für Nisthilfen sowie die Farbbroschüre „Vögel im Garten“. Diese Informationen machen es auch Unerfahrenen leicht, aus ihrem Garten ein Vogelparadies zu machen. Das Info-Paket kann gegen Einsendung eines 5-Euro-Scheins unter dem Stichwort „Vogelschutz“ angefordert werden beim NABU Niedersachsen, Alleestr. 36, 30167 Hannover.

In naturnahem Garten lebenswerte Umgebung schaffen – Gehölzschnitte nur noch bis Ende Februar

Ebenfalls zu berücksichtigen: Zur Aufzucht ihrer Brut benötigen die Vögel eine Menge Insekten, Würmer, Larven und Co. Ein naturnah gestalteter Garten ist daher essenziell. Dabei ist das Anpflanzen heimischer Pflanzen, eine wilde Ecke, Laub auf den Beeten, Reisig- und Steinhaufen sowie der Verzicht auf chemische Dünge- und Spritzmittel besonders wertvoll.

„Hecken und Büsche sind zudem wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren, so unter anderem für Vögel, Säugetiere und Amphibien. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden eine gute Versteckmöglichkeit und ziehen sich im frischen Grün auch mal zum Schlafen zurück. Dies sollte bei der Gartenarbeit stets berücksichtigt werden“, betont der Naturschutzreferent. Mit den länger werdenden Tagen und den milden Temperaturen beginnen Bäume, Büsche und Sträucher auszutreiben. Viele Gartenbesitzende fangen an, ihren Garten aufzuräumen und für den Sommer vorzubereiten. „Bei den dabei anstehenden Rückschnitten ist die Nist- und Brutzeit von Vögeln vom 1. März bis 30. September unbedingt zu beachten. In dieser Zeit sind laut Bundesnaturschutzgesetz Fällungen und Schnittmaßnahmen grundsätzlich verboten. Wer also in seinem Garten noch unbedingt einen starken Rückschnitt oder Verjüngungsmaßnahmen vornehmen möchte, kann und muss dies noch bis zum 29. Februar erledigen, damit Vögel beim Nestbau und Brutgeschehen nicht gestört werden.“

Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanze sind laut Gesetz zwar zulässig, die Natur sollte aber gerade in dieser Zeit nicht unnötig belastet werden. „Zulässige Pflegeschnitte sollten daher möglichst nicht in der Hauptbrutzeit von März bis Ende Juli durchgeführt und grundsätzlich vor einem Schnitt geprüft werden, ob belegte Nester zu finden sind“, appelliert Eggers an alle Gartenbesitzenden.

Klimawandel lässt Brut- und Setzzeit oft früher beginnen

In der Zeit vom 1. April bis 15. Juli wird auch die freie Landschaft zu einer Kinderstube. Dann beginnt die offizielle Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, die über das niedersächsische Waldgesetz (NWaldLG) gesetzlich verankert ist. „Aufgrund des Klimawandels und der damit zusammenhängenden früher beginnenden Vegetationsperiode, beginnt auch die Brut- und Setzzeit bei vielen Wildtieren wie Hase, Reh- und Schwarzwild oder auch bodenbrütenden Vogelarten wie Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche häufig schon deutlich vor dem offiziellen Start im April. Bei Ausflügen und Spaziergängen in der freien Natur sollten daher bereits ab jetzt einige Verhaltensregeln eingehalten und sich rücksichtsvoll verhalten werden“, so der Wildbiologe. Dazu zählt unter anderem, vorgegebene Wege nicht zu verlassen und Betretungsverbote einzuhalten, Abstand zu Tieren zu halten, deren Lebensraum nicht zu beschädigen, keinen Müll zu hinterlassen und Hunde anzuleinen.

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