Gehrden. Die Stadt Gehrden will in ihrer nächsten Ratssitzung (1. Oktober) ihre Entschädigungssatzung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige anpassen. Ab dem 1. Januar 2026 sollen die Beträge pauschal um 20 Prozent steigen. Hintergrund ist, dass die letzte umfassende Anpassung bereits zwölf Jahre zurückliegt. Zwischenzeitliche Änderungen in den Jahren 2017 und 2023 betrafen lediglich einzelne Punkte..
Mehrkosten für den Haushalt
Die Erhöhung führt zu zusätzlichen Ausgaben von rund 20.000 Euro pro Jahr. Hinzu kommen Mehrkosten bei der Erstattung von Kinderbetreuungskosten, die von 11 auf 16 Euro pro Stunde angehoben wurden. Die Stadt kalkuliert hier mit einem Mehraufwand von etwa 14.000 Euro jährlich.
Neue Regelungen
Neben den höheren Entschädigungen enthält die überarbeitete Satzung weitere Anpassungen:
- Eine Entschädigungszahlung für die Protokollführung des Jugendparlaments wird eingeführt.
- Der Kreis der „sonstigen ehrenamtlich tätigen Personen“ wurde erweitert.
- Änderungen im Niedersächsischen Brandschutzgesetz wurden in die Satzung eingearbeitet.
Die Neufassung ist das Ergebnis einer längeren Beratung, unter anderem mit Rückmeldungen aus den Fraktionen. Besonders die Grünen hatten eine Anpassung der Kinderbetreuungspauschalen angeregt, die nun pro Stunde statt pro Sitzung berechnet werden.
Politische Bedeutung
Mit der Anpassung reagiert die Stadt auf Forderungen aus der Freiwilligen Feuerwehr Gehrden, die seit Längerem eine Angleichung der Entschädigungen an umliegende Kommunen gefordert hatte. Gleichzeitig soll die Neufassung die Attraktivität und Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit in der Stadt unterstreichen.
Der Rat entscheidet endgültig am 1. Oktober über die Vorlage.