Gehrden. Die Stadt Gehrden will die neuen Möglichkeiten des sogenannten „Wohnungs-Bauturbos“ nutzen, um den Wohnungsbau zu beschleunigen und gleichzeitig klare Regeln für die Anwendung der neuen gesetzlichen Instrumente festlegen. Grundlage ist eine Beschlussvorlage, die zunächst im Ausschuss für Bau- und Städteplanung beraten wird..
Mit einer Änderung des Baugesetzbuches, die seit dem 30. Oktober 2025 gilt, hat der Bund neue Möglichkeiten geschaffen, um schneller Wohnraum zu schaffen. Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und unter bestimmten Voraussetzungen von bestehenden Vorgaben des Bauplanungsrechts abzuweichen.
Stadt will verbindliche Leitlinien festlegen
Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, Leitlinien für die Anwendung des Wohnungs-Bauturbos im Stadtgebiet als verbindliche Grundlage zu beschließen. Ergänzend soll ein Prüfkriterienkatalog eingeführt werden, der künftig als Checkliste bei entsprechenden Bauanträgen dienen soll.
Hintergrund ist, dass die Kommune bei entsprechenden Bauanträgen ein Mitspracherecht besitzt. Die Region Hannover darf entsprechende Genehmigungen nur mit Zustimmung der Kommune erteilen. Reagiert die Stadt innerhalb einer Frist von drei Monaten nicht, gilt die Zustimmung automatisch als erteilt. Diese sogenannte „Genehmigungsfiktion“ erhöht den Handlungsdruck auf die Verwaltung.
Schnellere Entscheidungen durch Delegation
Um Verfahren zu beschleunigen, soll die Zustimmung bei bestimmten, weniger weitreichenden Abweichungen künftig auf den Hauptverwaltungsbeamten übertragen werden. Dies betrifft insbesondere Fälle nach § 31 Abs. 3 BauGB, etwa kleinere Überschreitungen von Baugrenzen, der Grundflächenzahl oder der Geschossflächenzahl. Auch der Ausbau bislang ungenutzter Dachgeschosse zu Wohnungen könnte dadurch einfacher ermöglicht werden.
Nach Ansicht der Verwaltung würde diese Regelung die Bearbeitung von Anträgen beschleunigen und unnötige Verzögerungen durch lange politische Beratungswege vermeiden. Gleichzeitig soll die grundsätzliche planerische Steuerung weiterhin beim Rat bleiben.
Politische Entscheidungen bei größeren Vorhaben
Bei größeren oder städtebaulich relevanten Abweichungen von bestehenden Bebauungsplänen soll die Verwaltung weiterhin die politischen Gremien beteiligen können. Gleiches gilt grundsätzlich für Vorhaben nach den Paragrafen 34 Abs. 3b und 246e BauGB. Hier empfiehlt die Verwaltung, die Entscheidungen weiterhin durch den Verwaltungsausschuss treffen zu lassen, da die möglichen Auswirkungen deutlich weitreichender seien.
Mit dem geplanten Grundsatzbeschluss möchte die Stadt Gehrden einen verbindlichen Rahmen schaffen, um die neuen gesetzlichen Möglichkeiten gezielt zu nutzen und gleichzeitig die städtebauliche Entwicklung vor Ort weiterhin steuern zu können.
Zunächst wird der „Bauturbo“ im Bauausschuss (16.6.) beraten, bevor die finale Entscheidung im Rat (24.6.) getroffen wird.




