Ronnenberg/Region. Im Zeitraum von 12 bis 19 Uhr wurde an der B217, Fahrtrichtung Hameln, in Höhe des Polizeikommissariats (PK) Ronnenberg, eine stationäre Großkontrolle unter Beteiligung von Polizeibeamten des Polizeikommissariats Ronnenberg, des Polizeikommissariats Springe, des Polizeikommissariats Ricklingen und der Polizeiinspektion (PI) Besondere Dienste durchgeführt..
Bereits auf der Anfahrt zur Kontrollstelle stellten Beamte der PI Besondere Dienste / Zentraler Verkehrsdienst um 11.45 Uhr einen 36-jährigen E-Scooter-Fahrer im Bereich Am Tönniesberg Ecke Nenndorfer Chaussee (Ricklingen) fest. Ein Drogen-Vortest wies eine THC-Beeinflussung nach. Es wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und eine Blutprobe entnommen.
Gegen 13.05 Uhr versuchte eine 24-jährige PKW-Führerin, die Kontrollstelle durch eine Fahrt über das Tankstellengelände zu umgehen. Auch sie stand unter THC-Einfluss. Nach Entnahme einer Blutprobe und Untersagung der Weiterfahrt wurde sie aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Gegen 15.50 Uhr wurde ein 29-jähriger PKW-Fahrer kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass dessen Fahrerlaubnis unanfechtbar entzogen wurde. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Seinen PKW musste er vor Ort stehen lassen.
Ein weiterer PKW-Führer (39 Jahre) unter Betäubungsmitteleinfluss (Opiate) wurde gegen 17 Uhr einer Kontrolle unterzogen. Auch gegen ihn wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Ergänzend zu den o. g. Feststellungen wurden weitere 47 Verkehrsordnungswidrigkeiten geahndet, u. a. wegen nicht angelegter Gurte, verbotswidriger Handynutzung, Verstöße gegen Ausrüstungsvorschriften (Verbandkasten / Warndreieck), Beleuchtungsmängel oder mangelhafter Ladungssicherung.
Parallel zur Großkontrolle an der B217 führten Beamte des Zentralen Verkehrsdienstes / Technische Verkehrsüberwachung eine Geschwindigkeitskontrolle an der B65, Fahrtrichtung Bad Nenndorf, ca. 1 km vor der Einmündung Nenndorfer Straße / Empelde durch.
Bei erlaubten 100 km/h an der Messstelle wurden insgesamt 20 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt.
Der Spitzenreiter wurde mit 147 km/h gemessen. Er muss mit einem Bußgeld in Höhe von 320 EUR + Verwaltungsgebühren sowie einem zweimonatigen Fahrverbot rechnen.
Fazit des Polizeihauptkommissar Alexander Benne (Leiter Einsatz- und Streifendienst): „Die Ergebnisse unserer Großkontrolle bestätigen die Notwendigkeit gezielter Maßnahmen zur Bekämpfung der Hauptunfallursachen ‚Fahruntüchtigkeit‘ und ‚Geschwindigkeit‘. Auch in den kommenden Wochen werden wir verstärkt Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durchführen. Mit Beginn der ‚dunklen Jahreszeit‘ richtet sich hier der Fokus unter anderem auf die Thematik ‚Beleuchtung und Sichtbarkeit im Straßenverkehr‘.“