Hohenbostel.
Die Siedlergemeinschaft Hohenbostel–Bördedörfer informiert über Heckenschnitt im Frühjahr. In einigen Tagen wird wieder das Geräusch der Kettensägen verstummen. Der Grund ist, vom 1. März bis 30. September dürfen bundesweit Hecken, Büsche, lebende Zäune und Bäume nicht geschnitten oder gerodet werden, die sogenannte Schonzeit
Alle Bäume und Sträucher, sowohl in der freien Landschaft als auch in Privatgärten mit besetzten Nestern oder bewohnten Höhlen, seien streng geschützt und dürfen keinesfalls beseitigt werden. Hier kommt der Bestandsschutz nistender und brütender Vögel zum Tragen. Dazu sind auch die kommunalen Baumschutzsatzungen zu beachten. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung der Bäume sind auch während der Schonzeit erlaubt. Dabei muss aber strengste Rücksicht auf brütende Vögel genommen werden. Es ist auch verboten „wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu nehmen oder zu Nutzen“. Auch der beliebte Strauß aus Weidenzweigen unterliegt dieser Regelung. Die Weidenkätzchen sind eine lebenswichtige erste Nahrungsquelle für Bienen, Hummeln und andere Insekten. Es geht hier nicht um die Gehölze, vielmehr um den Vogel- und Insektenschutz. Bei Vergehen oder Verstößen drohen Bußgelder. Für einige Vergehen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Die Siedler fordern alle auf, darauf zu achten und sich entsprechend zu verhalten.