Springe / Pattensen.
Auch im Jahr 2018 hat sich wieder ein Kind, in der Altersgruppe von sechs bis 14 Jahren, schwere Verletzungen zugezogen. Das geht aus der Unfallstatistik des Polizeikommissariates Springe hervor. Zehn Kinder erlitten bei Verkehrsunfällen leichte Verletzungen. Die Zahl der im Straßenverkehr bei Verkehrsunfällen verletzten Kinder ist 2018 in der Gesamtbetrachtung von 19 auf 11 Betroffene gesunken. Die Zahl der verletzten Fahranfänger (18 bis 24 Jahre) ist im Vergleich zum Vorjahr insgesamt gesunken. Die Zahl der schwerverletzten Fahranfänger ist mit vier konstant zum Vorjahreszeitraum geblieben. Im Jahr 2018 wurde ein Verkehrsteilnehmer dieser Altersgruppe getötet. Die Zahl der leichtverletzten Fahranfänger ist von 27 auf 13 gesunken. Bei der Gruppe der Senioren ist mit drei betroffenen Person ein Anstieg der getöteten Verkehrsteilnehmer dieser Gruppe zu verzeichnen. Auch die Zahl der leichtverletzten Senioren ist mit 22 Personen (21) etwa auf dem Vorjahresniveau. Allerdings wurden im Jahre 2018 lediglich fünf (zwölf) Senioren bei Verkehrsunfällen schwerer verletzt.
Die für die Geschädigten höchst unerfreuliche Entwicklung setzt sich im Bereich der sogenannten Verkehrsunfallfluchten fort. Die Zahl dieser Straftaten ist mit 258 (224) Fällen leicht angestiegen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Unfälle auf freier Strecke, bei denen Verkehrsschilder, Leitpfosten, Straßenbankette beschädigt werden oder vergleichbare Ereignisse innerhalb geschlossener Ortschaften, die der Verursachende nicht zur Anzeige bringt und sich unerlaubt entfernt. Oftmals ohne, dass der Verursacher eine Spur am Tatort hinterlässt. Vornehmlich ereignen sich diese Straftaten aber auf Parkplätzen von Einkaufsmärkten oder an vergleichbaren Örtlichkeiten, wo eine hohe Fluktuation und beengte Parkmöglichkeiten vorherrschen. Hier ereignen sich immer wieder sogenannte Parkrempler, die vermeintlich geringere Schäden verursachen und die Verursachenden dadurch zusätzlich veranlassen, sich vermeintlich unentdeckt von der Unfallstelle zu entfernen. Zunehmend werden sowohl inner- als auch außerorts sogenannte „Spiegelklatscher“ festgestellt. Zwei Fahrzeuge treffen im Längs- oder Begegnungsverkehr aufeinander, die beiden Fahrzeugspiegel berühren sich und ein Schaden wird verursacht. Mangels einer entsprechenden Spurenlage zum Beispiel durch abgerissene Fahrzeugteile, bieten sich bei diesen Straftaten oftmals nur wenige Ermittlungsansätze. Gerade hier kommt es auf die Mitteilungen aufmerksamer Zeugen an, die dadurch in einem hohen Maß zur Aufklärung dieser Straftaten beitragen. Die Polizei bittet deshalb jeden Zeugen um aktive Mithilfe zur Aufklärung dieser Fälle, die für die Geschädigten sonst oftmals bedeuten auf dem erlittenen Schaden sitzen bleiben zu müssen. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen konnte im Jahr 2018 eine nicht zufrieden stellende Aufklärungsquote von 40,31 Prozent ( 48,66 Prozent) erreicht werden, die dennoch als ein deutliches und mahnendes Zeichen für ein weiterhin hohes Entdeckungsrisiko gewertet werden darf.