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Party ohne Grenzen? Gerichtstermin steht fest

Region.

Das Amtsgericht Hannover verhandelt unter dem Vorsitz von Richter Matthias Dick am 3. Juni um 9 Uhr eine Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 1.500 Euro nach einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien.

Der Kläger behauptet, den Beklagten, der am 23. Oktober 2018 in Hannover in der Lutherstraße seinen Geburtstag feierte, gegen 1 Uhr in der Nacht zunächst über den Balkon und später an der Wohnungstür gebeten zu haben, die Lautstärke der Feierlichkeiten zu reduzieren, weil seine zwei Kleinkinder nicht schlafen könnten und beide Angst hätten. Der Beklagte behauptet, es habe zunächst ein Wortgefecht zwischen dem im Innenhof der Liegenschaft stehenden Kläger und den Gästen beziehungsweise dem Beklagten auf dem Balkon gegeben. Sodann habe der Kläger versucht, sich durch Schläge und Tritte gegen die Tür unerlaubt Zutritt zu der Wohnung zu verschaffen. Es habe dann eine Auseinandersetzung in der Wohnung gegeben, zu der auch die Polizei hinzugezogen werden musste. In der weiteren Folge ist der Kläger von dem Beklagten mit der Faust in das Gesicht geschlagen worden. Hierdurch erlitt der Kläger eine Nasenbeinfraktur. Der Kläger behauptet, fortgesetzt unter den Folgen der Verletzung zu leiden. Das Gericht hat das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet und zudem sechs Zeugen zu der Frage des Herganges der körperlichen Auseinandersetzung geladen.


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