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Augen auf: Wildunfälle vor allem bei Dämmerung

Wenn der Hirsch mit dem Schrecken davon kommt, aber das Ausweichmanöver am Baum endet, hilft die Vollkaskoversicherung. (Foto: VöV)

Barsinghausen / Wennigsen / Ronnenberg / Gehrden Springe / Pattensen / Hemmingen / Laatzen.

Auf Landstraßen in der Dämmerung passiert es am häufigsten: Plötzlich taucht ein Reh, Hirsch oder Wildschwein auf und der Fahrer hat keine Zeit mehr zu bremsen. Ein Unfall lässt sich dann nicht mehr vermeiden. Die Folge ist eine verbeulte Frontpartie, eine kaputte Windschutzscheibe und im schlimmsten Fall sogar ein totes Tier und ein verletzter Autofahrer.

Im Zeitraum von April 2016 bis März 2017 registrierte der Deutsche Jagdschutzverband rund 230.000 Wildunfälle. Jährlich verursachen sie etwa 20 Tote, 3.000 Verletzte und Schäden von bis zu 700 Millionen Euro.

In der Morgen- und Abenddämmerung sind besonders viele Berufspendler unterwegs, Wildtiere sind dann meist auf Nahrungssuche. Die Verkehrswege kreuzen den Lebensraum der Tiere, und diese müssen die Straße an Wald- und Feldrändern überqueren. „Für Autofahrer gilt: die Augen offen halten und bremsbereit bleiben“, warnt Schadenexpertin Anke Huber von den VGH Versicherungen. „Tiere können die Geschwindigkeit von Autos nicht einschätzen, sie laufen auch bei einem heranfahrenden Auto über die Straße.“

Wildunfälle umgehend melden

Das Tempo sollte auf Wald- und Feldstraßen auf 50 bis 60 Kilometer pro Stunde gedrosselt werden. Wenn Autofahrer Wildtiere auf der Fahrbahn sehen, sollten sie bremsen, das Licht abblenden und hupen. „So gibt es noch die Chance, eine Kollision zu vermeiden“, erklärt Huber. Trotz aller Vorsicht kann es dennoch zu einem Zusammenstoß kommen. Viele Autofahrer wissen dann nicht, wie sie sich verhalten sollen. „Wichtig ist, erst einmal Ruhe zu bewahren, die Unfallstelle abzusichern und die Polizei zu rufen“, rät Anke Huber. In elf Bundesländern besteht sogar die Pflicht, einen Wildunfall zu melden. „Auch wenn Niedersachsen nicht dazu gehört, ist es immer sinnvoll, Wildunfälle der Polizei anzuzeigen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden“, so Anke Huber. Dies gilt auch dann, wenn es bei einem Ausweichmanöver zu einem Unfall kommt und das Tier in den Wald flieht. Angefahrene Tiere sollte man aus Sicherheitsgründen grundsätzlich liegen lassen und nicht anfassen.

Versicherung sollte mehr als Haarwild einschließen

Bei einem Bremsmanöver kann es schnell passieren, dass ein Dritter auffährt. Der Schaden, der bei einem solchen Unfall entsteht, ist der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers zu melden. Sie prüft vor einer Schadenregulierung in jedem Fall die Schuldfrage. Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden am eigenen Wagen auf, wenn der Autofahrer mit einem Tier zusammengestoßen ist. „Eine im Markt teils noch übliche Beschränkung auf Haarwild, wie Reh und Wildschwein, gibt es in den neuesten Versicherungsbedingungen der VGH übrigens nicht – Tier ist für uns Tier“, erläutert Anke Huber.

Vollkasko deckt auch Ausweichmanöver ab

Riskante Ausweichmanöver deckt die Teilkaskoversicherung allerdings nicht ab. Wenn es beispielsweise bei dem Versuch, einem Reh auszuweichen, zu einer Kollision mit einem Baum oder einer Leitplanke kommt, kann der Versicherungsnehmer zwar zumindest Rettungskosten bei seinem Versicherer geltend machen, allerdings müsste er dazu nachweisen, warum er ausgewichen ist – was in der Regel schwierig wird, weil ein unverletztes Tier stets die Flucht ergreift. Besser ist in einem solchen Fall die Vollkaskoversicherung, die auch für Schäden durch Brems- und Ausweichmanöver aufkommt. „Wie für jeden Crash gilt auch für Wildunfälle: Wer auf dem finanziellen Schaden nicht sitzen bleiben möchte, sollte die richtige Kfz-Versicherung abschließen“, empfiehlt Anke Huber.

Den Schaden möglichst gut dokumentieren

„Um den Wildunfall nachzuweisen, benötigen Versicherungsnehmer das Unfallprotokoll und Fotos vom Unfallort. Eine Wildschadenbescheinigung der Polizei oder zuständigen Forstdienststelle ist nützlich, aber nicht zwingend erforderlich“, erklärt Anke Huber. „In jedem Fall hilft eine gute Dokumentation dabei, der Versicherung zu beweisen, dass der Schaden durch einen Wildunfall entstanden ist.“ Denn die Polizei erfasst viele Wildunfälle, die einen Blechschaden verursacht haben, nur als Verkehrsunfall mit Sachschaden.

Das sollten Autofahrer beachten

Tempo auf Wald- und Feldstraßen auf 50 bis 60 km/h drosseln

Wenn Wild auf der Straße steht:

  • Bremsen, abblenden und hupen
  • Autofahrer sollten mit Nachzüglern rechnen

Nach einem Tierunfall:

  • Unfallstelle absichern, die Polizei informieren
  • Tote Tiere nur mit Handschuhen von der Straße ziehen
  • Verletzte Tiere nicht anfassen
  • Fotos von der Unfallstelle machen und gegebenenfalls Zeugenaussagen aufnehmen (lassen)
  • Unfallprotokoll von der Polizei aushändigen lassen
  • Versicherung informieren