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Bauminister Lies: „Scheunenfeste bleiben auch weiterhin möglich“

Niedersachsens Bauminister Olaf Lies.

Region. Nachdem coronabedingt mehr als zwei Jahre lang viele Veranstaltungen in geschlossenen Räumen abgesagt werden mussten, können sie nun auch bei uns in Niedersachsen endlich wieder stattfinden. „Gerade nach den beiden Corona-Jahren soll wieder gefeiert werden können. Da soll keiner der Spielverderber sein“, stellt Niedersachsens Bauminister Olaf Lies angesichts aktueller Medienberichte über die drohende Absage von entsprechenden Veranstaltungen klar. .

„Soweit es in diesem Zusammenhang um Aspekte wie die Standsicherheit der Gebäude, ausreichende Fluchtwege und ausreichenden Brandschutz geht, reden wir hier nicht über neue Anforderungen. Diese selbstverständlichen Voraussetzungen mussten schon immer beachtet werden. Und das ist auch jetzt genauso der Fall. Daran hat sich nichts geändert, vor allem aber wurden keine Regelungen verschärft.“

Hintergrund der in einigen Kommunen bestehenden Sorge ist die Streichung eines Paragrafen in der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO). Hier waren für die vorübergehende Nutzung von Gebäuden für einzelne Veranstaltungen, für die Räume und Gebäude eigentlich gar nicht zugelassen sind, Ausnahmen von Regelungen in der Verordnung möglich. Diese Regelung wird allerdings gleichzeitig auch über die Niedersächsische Bauordnung abgedeckt. Um diese rechtliche Überschneidung zu beseitigen, wurde § 47 der NVStättVO gestrichen. Regelungen zu den notwendigen Abweichungsmöglichkeiten von Anforderungen etwa für die in Rede stehenden Scheunenfesten bestanden und bestehen weiterhin.

Wie zuvor bedarf es auch zukünftig eines Antrags, wenn man Gebäude ausnahmsweise für größere Veranstaltungen nutzen will, obwohl diese nicht für einen solchen Zweck gebaut und genehmigt sind. Das ist und bleibt richtig, denn die Nutzung von Räumen für Veranstaltungen mit vielen Menschen kann ein Risiko darstellen, wenn zuvor nicht Fragen insbesondere des Brandschutzes und der Standsicherheit geklärt werden. Darauf hatten insbesondere die Kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung zum früheren Gesetzentwurf hingewiesen.

Wichtig dabei: Räume, die nicht mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen, sind von entsprechenden Anforderungen ausgenommen. Ist die Zahl höher, bedarf es eines Antrages auf Änderung der Nutzung nach der Niedersächsischen Bauordnung. Dabei stehen wie beschrieben Fragen des Brandschutzes und der Standsicherheit des Gebäudes im Vordergrund.

„Wir sprechen hier nicht von kleinen privaten Feiern mit vielleicht bis zu 200 Gästen, sondern von Veranstaltungen mit mehreren tausend Feiernden. Ich gehe davon aus, dass diese Punkte auch bisher vor Ort entsprechende Beachtung fanden und sichergestellt wurden. Da können die Veranstalter von solchen Großevents nicht in ihrer Verantwortung allein gelassen werden“, sagte Bauminister Olaf Lies. „Vorübergehende Nutzungsänderungen für Veranstaltungen, wie etwa die Scheunenfeste, sind auch nach dem Wegfall der Regelung in der Versammlungsstättenverordnung und wie bisher unter Beachtung vor allem des Brandschutzes möglich. Auf diesen wichtigen Punkt zum Schutz der Menschen können weder wir, noch die Veranstalter oder die Kommunen ernsthaft verzichten wollen“, betonte Lies. „Darüber sind meine Experten mit den betroffenen unteren Bauaufsichtsbehörden, also in der Regel den Landkreisen, im Austausch und informieren und beraten, um hier zu Lösungen zu kommen.“