Barsinghausen / Hannover. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat mit heutigem Beschluss den Eilantrag der Deisterfreunde auf vorläufige Duldung dreier Strecken für das Downhill-Mountainbiking im Deister abgelehnt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Der 2012 gegründeter Verein zur Ausübung des Mountainbikesports erhielt seit 2013 von der Region Hannover eine stets befristete Befreiung für die Nutzung dreier Mountainbikestrecken im Landschaftsschutzgebiet Deister. Die Region verband damit die Erwartung, durch das Angebot rechtmäßiger Trails für den Mountainbikesport das rechtswidrige Anlegen weiterer Trails im Landschaftsschutzgebiet verhindern oder zumindest eindämmen zu können.
Nachdem die Region Hannover zuletzt im Jahr 2023 eine bis zum 31.12.2025 befristete Befreiung erteilt hatte, beantragte der Mountainbike-Verein Deisterfreunde im jetzigen Herbst die Verlängerung der Befreiung, über die die Region noch nicht entschieden hat. Die 9. Kammer hat den von den Deisterfreunden eingereichten Eilantrag, der auf vorläufige Duldung des Betriebs der drei Mountainbikestrecken bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung über den Verlängerungsantrag gerichtet ist, abgelehnt. Ihre Entscheidung hat die 9. Kammer darauf gestützt, dass die begehrte Entscheidung zu einer unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache führen würde. Die Deisterfreunde hätten nicht glaubhaft gemacht, dass dem Verein bei einem Abwarten bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache unzumutbare und nicht wieder rückgängig zu machende Nachteile drohen würden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Verein kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen - Az. 9 B 11131/25.

