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Rat Wennigsen fordert faires Erbbaurecht – Resolution einstimmig angenommen

Ratssitzung am Donnerstagabend. Quelle: Screenshot des Livestreams der Gemeinde Wennigsen.

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Wennigsen. Der Rat der Gemeinde Wennigsen hat sich für bessere Bedingungen beim Erbbaurecht ausgesprochen. Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde in der Ratssitzung am Donnerstag, 29. Oktober, mit 21 Stimmen eine entsprechende Resolution angenommen. Sechs Ratsmitglieder enthielten sich, Gegenstimmen gab es nicht. Mit dem Beschluss unterstützt die Gemeinde eine Entschließung des Niedersächsischen Landtages und fordert deren zügige Umsetzung.

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Das Thema betrifft Wennigsen in besonderem Maße: Die Klosterkammer ist Eigentümerin zahlreicher Grundstücke. Nach Angaben der SPD gehört ihr allein im Kernort mindestens ein Drittel der Flächen. Viele Haushalte sind deshalb von den Bedingungen der Erbbaurechtsverträge betroffen.

SPD fordert Änderungen bei Erbbauzinsen und Entschädigungen

Mit der Unterstützung der Resolution bittet die SPD den Landtag, die Landesregierung und die Fraktionen, die Landtagsentschließung vom 24. Juni 2026 mit dem Titel „Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens“ noch in der laufenden Wahlperiode umzusetzen.

Konkret geht es um vier Forderungen: Erhöhungen der Erbbauzinsen sollen durch eine verbindliche Kappungsgrenze begrenzt werden. Die Verbesserungen sollen landesweit gelten und nicht nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Außerdem sollen Erbbauberechtigte die Möglichkeit erhalten, ihr Grundstück von der Klosterkammer zu kaufen. Bei einem Vertragsende soll die Entschädigung für das Gebäude künftig dem vollen Verkehrswert entsprechen und nicht wie bisher grundsätzlich zwei Dritteln.

SPD-Fraktionsvertreter Jonas Farwig verwies in der Sitzung darauf, dass das Erbbaurecht ursprünglich Menschen mit geringeren Einkommen den Weg zum Wohneigentum erleichtern sollte. Durch gestiegene Bodenpreise, Inflation und höhere Zinsen habe sich die Situation jedoch verändert. Das Instrument sei unter den aktuellen Bedingungen nicht mehr so sozial, wie es ursprünglich gedacht gewesen sei.

Die Resolution solle den politischen Druck erhöhen und die Landesebene zu weiteren Gesprächen mit der Klosterkammer bewegen. Farwig erinnerte auch an eine Veranstaltung im August mit dem wohnungsbaupolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Daran hätten etwa 40 bis 50 Bürger aus dem Gemeindegebiet teilgenommen. Dabei sei der Handlungsbedarf ebenfalls deutlich geworden.

CDU erkennt Probleme an, enthält sich aber

Die CDU-Fraktion kündigte an, sich bei der Abstimmung zu enthalten. Sie erkenne die Sorgen der Erbbauberechtigten ausdrücklich an und sei ebenfalls an Lösungen interessiert. Allerdings könne der Gemeinderat nicht über die Vertragsbedingungen zwischen der Klosterkammer und den Erbbauberechtigten entscheiden, argumentierte die Fraktion. Die Klosterkammer sei eigenständig. Zudem müsse bei möglichen Änderungen mit Bedacht vorgegangen werden.

Auch innerhalb der Diskussion wurden einzelne Forderungen unterschiedlich bewertet. Kritisch gesehen wurde insbesondere die Forderung nach einer Entschädigung zum vollen Verkehrswert. Dabei ging es unter anderem um die Frage, wie dieser Wert ermittelt werden soll und welche Rolle die Klosterkammer bei der Begutachtung spielt.

Die SPD hielt dagegen, dass die bisherige Regelung beim sogenannten Heimfall für Betroffene erhebliche Nachteile mit sich bringen könne. Läuft ein Vertrag aus und kommt keine Einigung über eine Verlängerung zustande, kann das Grundstück an die Klosterkammer zurückfallen. Nach den bisherigen Bedingungen erhalten die Gebäudeeigentümer grundsätzlich zwei Drittel des ermittelten Gebäudewertes. Eine höhere Entschädigung sei unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wenn die Klosterkammer das Grundstück mit dem Gebäude innerhalb eines Jahres weiterverkauft.

Weitere Ratsmitglieder sprachen sich dafür aus, dass die Gemeinde den Anliegen der betroffenen Bürger eine Stimme geben müsse. Gerade weil Wennigsen in besonderem Maße von den Grundstücken der Klosterkammer geprägt sei, sei es wichtig, gemeinsam politischen Druck aufzubauen.

Resolution geht an Landtag und Landesregierung

Mit dem Beschluss positioniert sich der Rat gegenüber der Landespolitik. Bürgermeister Ingo Klokemann soll die Resolution an die Landtagspräsidentin, die Landesregierung und die Landtagsfraktionen weiterleiten. Der Landtag wird gebeten, das Schreiben als Eingabe zu behandeln.

An den bestehenden Erbbaurechtsverträgen kann die Gemeinde mit dem Beschluss selbst nichts ändern. Die Resolution soll vielmehr dazu beitragen, dass auf Landesebene weitere Gespräche geführt und die Rahmenbedingungen für Erbbauberechtigte verbessert werden.

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