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Unfall zwischen Pkw und E-Scooter auf der Heitmüller-Kreuzung

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Wennigsen. Gegen ca. 14 Uhr kam es in Wennigsen auf der Hauptstraße, am Fußgängerüberweg an der Heitmüller-Kreuzung, zu einem Unfall zwischen einer Pkw-Fahrerin (21) und einer Schülerin (14) auf ihrem E-Scooter. Die E-Scooter-Fahrerin wurde leicht verletzt.

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Ersten Erkenntnissen nach kam die Schülerin aus Richtung der KGS (Argestorfer Straße) und wollte vom Gehweg aus über den Zebrastreifen fahren. Die Pkw-Fahrerin übersah die anfahrende E-Scooter-Fahrerin und es kam zum Zusammenstoß. Dabei wurde die 14-Jährige leicht verletzt und musste im Rettungswagen versorgt werden. Anschließend kam sie vorsorglich in ein Krankenhaus.

Laut Polizei vor Ort könnte die unübersichtliche Situation am Fußgängerüberweg zum Unfall beigetragen haben. Zum einen stehe das Gebäude sehr nah an der Straße und am Zebrastreifen, sodass Querende erst sehr spät zu sehen sind. Zudem gibt die Polizei zu bedenken, dass nur Fußgänger an einem Zebrastreifen bevorrechtigt sind – E-Scooter-Fahrer nicht.

E-Scooter sind auf einem Zebrastreifen nicht vorrangig. An Fußgängerüberwegen haben Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen absoluten Vorrang. Autofahrer müssen sich an den Zebrastreifen halten und andere Verkehrsteilnehmer warten lassen, wenn sie sicher sein können, dass Fußgänger die Straße überqueren möchten. E-Scooter dürfen nur auf Radwegen und Fahrradstraßen fahren; in Fußgängerzonen ist das Fahren mit E-Scootern nicht erlaubt.

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