Hannover. Der niedersächsische Landesverband der AfD wird vom Verfassungsschutz künftig als „extremistische Bestrebung“ beziehungsweise als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ eingestuft. Das teilte Innenministerin Daniela Behrens am Dienstag in Hannover mit. Die Neubewertung hat politische Reaktionen ausgelöst – unter anderem von SPD und CDU.
Begründung des Verfassungsschutzes
Zur Begründung heißt es, die AfD vertrete einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff, der im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehe. Zudem werte die Partei Gruppen von Menschen pauschal ab und mache den demokratischen Rechtsstaat sowie seine Institutionen und Vertreter verächtlich – etwa durch Gleichsetzungen mit nichtdemokratischen Systemen.
Auch personelle und ideologische Kontinuitäten spielen nach Einschätzung der Behörde eine Rolle: Die inzwischen aufgelösten Unterorganisationen „Der Flügel“ und „Junge Alternative“ (JA) seien weiterhin prägend in den Strukturen der Partei vertreten.
Mit der Einstufung rückt die AfD stärker in den Fokus der Sicherheitsbehörden. Parteimitglieder, die im Staatsdienst stehen oder Waffen tragen, könnten dadurch verstärkt unter Druck geraten.
„Insgesamt gewinnen die extremistischen Kräfte innerhalb der AfD bundesweit an Einfluss. Öffentlich bemüht sich die AfD Niedersachsen und ihr Landesvorstand stellenweise um ein eher gemäßigtes Auftreten. Eine Distanzierung gegenüber den extremistischen Kräften innerhalb der Gesamtpartei findet jedoch nicht statt. Vielmehr muss von einem Mittragen, Weiterverbreiten und mitunter aktiven Zugehen auf extremistische Akteure sowie auf die von ihnen vertretene Ideologie gesprochen werden“, so Verfassungsschutzpräsident Dirk Pejril.
Die durch den Verfassungsschutz aus öffentlich zugänglichen Quellen gesammelten Belege umfassen alle strukturellen Ebenen des niedersächsischen Landesverbandes: Kreisverbände, offizielle Kanäle des Landesverbandes, Abgeordnete sowie Funktionärinnen und Funktionäre.
Die neue Jugendorganisation „Generation Deutschland“ (GD) ist per Satzung integraler Bestandteil der Mutterpartei. Die Bildung des Landesverbands der GD steht in Niedersachen zwar noch aus, wie im Fall des Bundesverbandes ist auch hier von einer ideologischen und personellen Kontinuität zu vielen ehemaligen Mitgliedern der bis zu deren Selbstauflösung in Niedersachsen als rechtsextremistisch eingestuften „Junge Alternative“ auszugehen. „Die Reden der Delegierten anlässlich des Gründungskongresses Ende November in Gießen, gerade auch aus Niedersachsen, stützen diese Bewertung sehr deutlich“, so der Verfassungsschutzpräsident weiter.
Im Mai 2022 war die AfD Niedersachsen erstmalig zum Verdachtsobjekt erklärt worden (§ 7 Abs. 1 Satz 2 NVerfSchG). Nach der gesetzlich einmal möglichen Verlängerung der Verdachtsphase im Mai 2024 wäre diese spätestens im Mai 2026 beendet gewesen. Bis dahin war über die Einstufung der AfD Niedersachsen als Beobachtungsobjekt nach § 6 NVerfSchG zu entscheiden oder die Beobachtung durch den Verfassungsschutz einzustellen. Mit der nunmehr erfolgten Einstufung zum Beobachtungsobjekt und der Feststellung der erheblichen Bedeutung kann der Verfassungsschutz Niedersachsen die Aktivitäten der AfD im Bundesland weiterhin beobachten und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch eingriffsintensivere nachrichtendienstliche Maßnahmen treffen.
Bei der Innenministerkonferenz im Sommer vergangenen Jahres hat man sich mit Blick auf das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur AfD darauf verständigt, die Auswirkungen auf den öffentlichen Dienst und das Dienstrecht sowie auf die Themen Waffenbesitz und Sicherheitsüberprüfungen zu prüfen.
Ministerin Behrens: „Ich halte ein bundesweit einheitliches Vorgehen im Umgang mit Extremisten weiterhin für geboten. Die jetzige Einstufung der AfD Niedersachsen als Beobachtungsobjekt macht aber bereits heute für Niedersachsen einen Unterschied: Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Verfassungsfeinde dürfen keine Waffen besitzen und auch nicht in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig werden können. Daher gilt es nun, jeden Einzelfall genau zu prüfen. Aus meiner Sicht haben wir nach der Einstufung der AfD Niedersachsen zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung drei ganz klare Handlungsaufträge: Wir müssen Extremisten entlarven, wir müssen sie entwaffnen und wir müssen sie aus dem öffentlichen Dienst entlassen. Wir werden nicht zulassen, dass unsere Demokratie und unsere von der Achtung der Grundwerte getragene Gesellschaft destabilisiert und umgekrempelt wird.“
Zur Debatte über ein mögliches Parteiverbotsverfahren gegen die AfD erklärt die niedersächsische Innenministerin: „Die AfD ist kein niedersächsisches Phänomen, sie agiert im gesamten Bundesgebiet, mit unterschiedlich hohem Zuspruch aus der Bevölkerung. Ein Verbotsverfahren, das auf Initiative einzelner Länder allein über den Bundesrat auf den Weg gebracht wird, halte ich vor diesem Hintergrund nicht für zielführend. Es wäre auch der Bedeutung eines solchen Verfahrens nicht angemessen. Aus meiner Sicht müsste ein Verfahren, wenn es nach eingehender Prüfung Aussicht auf Erfolg hat, von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam auf den Weg gebracht werden. Ich erwarte deshalb von allen demokratischen Parteien und auch vom Bundesinnenminister, dass die vorliegenden Einschätzungen der Verfassungsschutzbehörden sehr genau analysiert werden. Dazu gehört, das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie die dazu noch ausstehenden Gerichtsentscheidungen sorgfältig und vor allem ergebnisoffen zu prüfen. Es muss geprüft werden, ob sich daraus in Kombination mit den Erkenntnissen aus den Ländern tragfähige juristische Grundlagen für ein mögliches Verbotsverfahren ableiten lassen. Wir stehen gerne bereit, an einer solchen Prüfung mitzuarbeiten und unsere Erkenntnisse einfließen zu lassen.“
SPD: „Die AfD verachtet unsere Demokratie“
Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Stefan Politze, begrüßt die Entscheidung des Verfassungsschutzes deutlich. Er erklärt:
„Auch wenn Niedersachsens AfD aktuell vor allem mit Vetternwirtschaft und internem Krach Schlagzeilen macht, sollten wir Demokraten uns nicht täuschen: Die Partei beschäftigt sich – auch in Niedersachsen - nicht nur mit schamloser Selbstbereicherung. Ihre Funktionäre verachten unsere Demokratie und verbreiten eine völkisch-nationalistische Ideologie. Die AfD steht für die systematische Verrohung von Sprache, verbreitet das Denken der Neuen Rechten und attackiert unsere Institutionen. Sie greift unsere Freiheit und unsere Mitmenschen an. Gleichwohl können solche Verfassungsfeinde in Niedersachsen bislang immer noch Waffen besitzen, als Beamte unseren Staat vertreten oder kritische Objekte bewachen. Die Ministerin hat heute zu Recht klar gemacht: Unser Rechtsstaat kann, wird und muss sich gegen alle Angriffe wehren – von außen ebenso wie von innen.“
CDU: „Neubewertung nicht überraschend“
Auch der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Lechner, äußerte sich zur Entscheidung des Verfassungsschutzes:
„Wer sich die Entwicklung der AfD in Niedersachsen, ihre Beiträge, ihre Themensetzungen und die bewussten Verknüpfungen extremistischer Narrative auch im Landtag über längere Zeit angeschaut hat, für den kommt die heutige Neubewertung nicht überraschend. Es gibt seit Jahren begründete Zweifel daran, dass die Alternative für Deutschland auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Für uns als CDU ist deshalb klar: Mit einer Partei, deren Verfassungstreue in Frage steht und deren Inhalte in zentralen Punkten unseren demokratischen Überzeugungen und Grundsätzen widersprechen, kann und wird es keine Zusammenarbeit geben.“
Politische Signalwirkung
Mit der Hochstufung sendet der Verfassungsschutz ein deutliches Signal. Die Entscheidung unterstreicht die Einschätzung, dass zentrale Positionen und Strömungen innerhalb der AfD aus Sicht der Sicherheitsbehörden nicht mit den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar sind.


