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Vor einem Jahr kam es zum Großeinsatz im Schulzentrum Spalterhals – Was ist mit den Kosten?

Archivbild vom Einsatz am 13. März 2023.

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Egestorf. Genau vor einem Jahr, am Montag, 13. März 2023, kam es am Schulzentrum am Spalterhals zu einem Großeinsatz. Rund 40 Schüler wurden damals durch das Versprühen von Reizgas verletzt. Sechs Personen mussten anschließend stationär in einem Krankenhaus behandelt werden. Nach dem Großeinsatz übernahm sogar die Staatsanwaltschaft Hannover die Ermittlungen. Die Frage zu den Kosten und wer sie zu tragen hat, sind bis heute nicht beantwortet.

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Ein Rückblick:

Eine 13-jährige Schülerin nahm im Mai letzten Jahres versehentlich Reizgas mit in die Schule, da sie die Jacke einer Angehörigen trug. Das Kind hantierte mit dem Reizgas im Schulgebäude herum und überließ das Tierabwehrspray unter anderem zwei Schülerinnen im Alter von 13 und 14 Jahren. Diese Beiden sprühten dann mit dem Reizgas in den Räumen der Oberschule herum. Dadurch verteilte sich das Reizgas im betroffenen Schulkomplex und diverse Schüler litten im Anschluss unter Atemnot. Vorsichtshalber wurde das betroffene Schulgebäude von der Polizei und der Freiwilligen Feuerwehr evakuiert. Etwa 1.500 Personen mussten das Schulzentrum verlassen. Die beiden Tatverdächtigen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an die Erziehungsberechtigten übergeben. Die Polizei leitete Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

Was geschah dann?

Glimpflich ging die Aktion für die 13-jährige Schülerin aus, da sie noch nicht schuldfähig war – anders als die damals 14-Jährige. „Diese wurde an die Jugendgerichtshilfe vermittelt, bei der Gespräche mit der Schülerin geführt wurden“, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage von Con-nect.de. Des Weiteren musste die 14-Jährige laut Staatsanwaltschaft dort einen Aufsatz über ihre Taten schreiben. „Die Ermittlungen unsererseits haben wir nicht weiterverfolgt“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter, „Es lag keine böse Absicht vor, mit der jemand verletzt werden sollte, außerdem waren die Verletzungen der Mitschüler nicht schwerwiegend. Daher reagieren wir in diesem Fall nicht so scharf.“

Was ist mit den Einsatzkosten?

Scharf könnte jedoch die Frage der Kostenübernahme für den Einsatz sein. Diese Kosten werden durch die Kommune, sprich die Stadtverwaltung Barsinghausen, ermittelt. Hier fragte die Redaktion mehrfach nach – eine klare Antwort gibt es auch ein Jahr nach dem Einsatz nicht. Mal hieß es von der Verwaltung, man wolle erst die Familie informieren, bevor etwaige Kosten über die Presse bekannt gegeben werden. Später hieß es, die Verwaltung habe noch nicht geprüft, ob die Kosten für die Aktion von der Allgemeinheit, oder doch von der Familie getragen werden sollte. Später hieß es von der Verwaltung, es gäbe Probleme bei der Ermittlung der Kosten. Nun liegt der Fall genau ein Jahr zurück.

In der Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr Barsinghausen, die auf der Internetseite der Stadt zu finden ist heißt es unter §2: "Gebühren und Auslagen von den Verpflichteten werden erhoben für Einsätze (…) die verursacht worden sind durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln (…)". Zu Kosten besagt die Gebührensatzung, dass der "Grundbetrag pro Person und halbe Einsatzstunde bei 33,43 Euro" liegt. Außerdem heißt es in der Satzung, dass eine z.B. "Drehleiter pro Stunde im Einsatz 357,88 Euro kostet, Löschfahrzeuge 334,73 Euro und ein Mannschaftstransportwagen 255,62 Euro." "Verbrauchsmaterial aller Art und Ersatzfüllungen und -teile werden zum jeweiligen Tagespreis der Wiederbeschaffung berechnet." Außerdem können Verdienstausfälle in die Kosten einfließen.

Die Feuerwehr Barsinghausen allein war am 13. März 2023 mit elf Fahrzeugen und 60 Kameraden im Einsatz. Insgesamt waren etwa 45 Fahrzeuge und 152 Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst für mehrere Stunden im Einsatz.

Welche Einsatzkosten letztendlich genau zusammenkommen/ oder zusammengekommen sind, könnte nur die Stadtverwaltung erläutern. Allein beim Überschlagen der Kosten wäre keiner Familie zu wünschen, so einen Betrag aufgrund einer „kindlichen Dummheit“ tragen zu müssen. Dennoch bleibt es interessant, wer die Kosten letztendlich tragen wird und wie hoch diese ausgefallen sind und warum die Stadtverwaltung auch ein Jahr nach dem Vorfall keine Zahlen nennen kann.

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