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B217-Baustelle geht in die Winterpause - Umleitungen bleiben bestehen

Archivbild.

Holtensen/Region. Mit Beendigung des zweiten Bauabschnitts in der Ortsdurchfahrt in Holtensen (Wennigsen) im Zuge der B217 wird die Winterpause auf der Baustelle eingeläutet. Voraussichtlich vom 22. Dezember bis 7. Januar ruhen die Arbeiten. Dieser Zeitraum kann sich witterungsbedingt ändern. Die Baustelle in der Ortsdurchfahrt ist für den oben genannten Zeitraum lediglich für Anlieger befahrbar („Anlieger frei“). Die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h reduziert..

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein Anliegen handelt, sich einen zeitlichen Vorteil für Durchfahrt in Richtung Hannover oder Hameln zu verschaffen. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Grund für die Sperrung für den Durchgangsverkehr ist der technisch provisorische Zustand der Fahrbahn, der für eine Belastung durch den zusätzlichen Verkehr nicht ausgelegt ist. Verkehrsteilnehmer werden noch einmal eindringlich gebeten, den beiden sanierten und ausgeschilderten Umleitungsstrecken der U1 über Gestorf und der U2 über Wennigsen zu folgen.

Der Geschäftsbereich Hannover der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis für die mit diesen erforderlichen Bautätigkeiten verbundenen Beeinträchtigungen.

Hintergrund: Die Landesbehörde erneuert und baut umfassend die Ortsdurchfahrt in Holtensen (Region Hannover) im Zuge der B 217 um. Das Baufeld ist in fünf Bauabschnitte gegliedert. Das Anfahren der einzelnen Gewerbestandorte ist jederzeit möglich. Der nahräumige Verkehr wird über Bredenbeck, Argestorf, Wennigsen und Lemmie umgeleitet. Überregionale Verkehre werden weiträumig über Völksen und Gestorf zur B3 umgeleitet.

Holtensen/Region. Mit Beendigung des zweiten Bauabschnitts in der Ortsdurchfahrt in Holtensen (Wennigsen) im Zuge der B217 wird die Winterpause auf der Baustelle eingeläutet. Voraussichtlich vom 22. Dezember bis 7. Januar ruhen die Arbeiten. Dieser Zeitraum kann sich witterungsbedingt ändern. Die Baustelle in der Ortsdurchfahrt ist für den oben genannten Zeitraum lediglich für Anlieger befahrbar („Anlieger frei“). Die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h reduziert.

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Es wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein Anliegen handelt, sich einen zeitlichen Vorteil für Durchfahrt in Richtung Hannover oder Hameln zu verschaffen. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Grund für die Sperrung für den Durchgangsverkehr ist der technisch provisorische Zustand der Fahrbahn, der für eine Belastung durch den zusätzlichen Verkehr nicht ausgelegt ist. Verkehrsteilnehmer werden noch einmal eindringlich gebeten, den beiden sanierten und ausgeschilderten Umleitungsstrecken der U1 über Gestorf und der U2 über Wennigsen zu folgen.

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